Pressemitteilung · 14.09.2013 Resolution: Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Befreiung des SSW von der Sperrklausel

TISCHVORLAGE

 


 

1

 

Der SSW-Landesparteitag begrüßt die klare und eindeutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 13.09.2013. Das Gericht bestätigt das Recht des SSW als Partei der dänischen Minderheit, sich umfassend an der politischen Meinungsbildung und der Regierung zu beteiligen. Auch die weiterhin bestehende völkerrechtliche Verbindlichkeit der Bonn-Kopenhagener Erklärung wird bestätigt.

 


 

2

 

Der SSW-Landesparteitag fordert die CDU in Schleswig-Holstein und ihre Jugendorganisation Junge Union dazu auf, aus dieser wiederholten und eindeutigen Entscheidung eines Verfassungsgerichts endlich Konsequenzen zu ziehen und dafür zu sorgen, dass die bei ihnen vorhandenen und mit der Verfassung nicht übereinstimmenden Einstellungen gegenüber der Minderheit aufgegeben werden. 

 


 

Begründung:

 

Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist es an der Zeit, dass endlich nach über 60 Jahren auch alle CDU-Mitglieder und Mitglieder der Jungen Union sich damit abfinden, dass in Schleswig-Holstein eine dänische Minderheit mit Rechten lebt, die in der Landesverfassung, in vielen internationalen Abkommen und durch unsere Verfassungsgerichte festgeschrieben sind und dass diese Rechte nicht immer wieder von Neuem in Frage gestellt werden können. Denn der SSW wünscht sich bei aller politischen Verschiedenheit auch mit der CDU eine ebenso gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie sie seit langem mit anderen Parteien im Land besteht. 

 


 


 

Der SSW-Landesvorstand 

 

den 13.09.2013

 


 

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