Rede · 23.03.2001 Ringimpfungen und Quarantänezonen gegen die Maul- und Klauenseuche

Bereits in der gestrigen Debatte zur BSE-Krise, habe ich darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der rasanten Übertragbarkeit und der hohen Ansteckungsgefahr der Maul- und Klauenseuche stündlich damit rechnen müssen, dass in Deutschland der erste anerkannte MKS-Fall gemeldet wird.

Ich gebe dem Kollegen Jensen-Nissen recht, wenn er in seiner Begründung zur Dringlichkeit sagt, dass die Übertragung der Maul- und Klauenseuche von England auf das europäische Festland auch auf den ausgedehnten Tier- und Fleischtransport zurückzuführen ist. Ich hoffe Sie geben mir Recht Herr Jensen-Nissen wenn ich wiederholt die Forderung stelle – dass wir generell Tiertransporte begrenzen müssen.
Nicht nur aus Sicht des Tierschutzes ist es verwerflich Tiere über hunderte von Kilometern durchs Land oder gar durch Europa zu transportieren. Diese Transporte tragen nämlich maßgeblich dazu bei, dass auch Krankheiten und Seuchen schneller verbreitet werden. Die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche macht dies jetzt spürbar deutlich.

Die Landesregierung hat bereits vieles unternommen, um der Seuche in Schleswig-Holstein zu begegnen. Sie hat einen ausführlichen Maßnahmenkatalog erstellt.
Ob dies jedoch ausreichen wird, wird sich noch herausstellen. Daher ist es richtig, dass wir uns jetzt auch mit dem Thema auseinandersetzen.

Wir müssen heute eine Entscheidung treffen, ob wir in Schleswig-Holstein eine Impfung gegen die MKS zulassen sollen oder nicht. Für den SSW kommt eine prophylaktische und flächendeckende Impfung nicht in Frage, das habe ich auch schon gestern ausgeführt. Eine solche Maßnahme ist äußerst fragwürdig, da wir die Seuche somit nicht ausrotten. Die Krankheit bleibt weiter bestehen. Auch wenn wir flächendeckend Impfen, haben die Tiere weiterhin den Erreger im Körper und er kann weitergetragen werden. Eine flächendeckende Impfung trägt somit nicht zur Problemlösung bei. Die Seuche bleibt bestehen.
Jedoch sind wir uns der von der MKS ausgehenden Gefahr durchaus bewußt. Daher sind wir der Auffassung, dass wir Impfzonen um die betroffenen Betriebe einrichten müssen. Ringimpfungen erscheinen uns, bei Ausbruch der Seuche, als geeignetes Mittel, um der Ausbreitung entgegenzuwirken. Dies wurde auf der heutigen Pressekonferenz der Bundesverbraucherministerin Künast in Cottbus ebenfalls als Ergebnis der Agrarministerkonferenz ausgeführt. Zeit- und Ortsgleich müssen wir aber auch eine Quarantänezone um den betroffenen Betrieb einrichten.
Die schrecklichen Bilder aus England machen deutlich, vor welchen Problemen man dort steht. Es ist dort nicht mehr leistbar, die gekeulten Bestände zu Verbrennen.
Eine Ringimpfung und Quarantänezone würde uns jedoch Zeit verschaffen, um die verseuchten Bestände zu keulen und zu verbrennen. Jedoch sind wir auch der Auffassung, dass alle geimpften Tiere in der Quarantänezone gekeult und verbrannt werden müssen.
Ich bin mir im klaren darüber, dass wir bei einer Impfung zwar mit einem Handelsembargo belegt werden. Jedoch besteht die Chance, dass die verhängten Sanktionen anderer Länder bei Ringimpfungen zeitlich begrenzt werden könnten. Das ist bei einer flächendeckenden Impfung in jedem Fall ausgeschlossen. Dann müssen wir mit dauerhaften Sanktionen leben, mit all den negativen Folgen für unsere Landwirte.
Wir sollten sehen die Interessen der Landwirte zu vertreten, deshalb können wir dem CDU-Antrag in der Sache nicht zustimmen. Einer Ausschussüberweisung werden wir aber selbstverständlich zustimmen.

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