Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 31.10.1996 Rundfunkstaatsvertrag und Medienpolitik

Es ist schon enttäuschend, wie die Debatte hier und heute geführt wird. Das hat nicht viel mit krea-tiver Nutzung der Landeszuständigkeiten in der Medienpolitik zu tun. Wenn das vor 11 Monaten verabschiedete Landesrundfunkgesetz ehrlich gemeint war - und davon sind wir bisher eigentlich ausgegangen - dann verraten SPD und Bündnisgrüne heute ihre eigene Medienpolitik von vor einem Jahr.

Gegen das Ansinnen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken, haben wir nichts einzuwenden. Die zwei neuen Spartenkanäle sind notwendig, um die Public-Service-Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender mit der neueren Entwicklung im Medienbereich zu vereinbaren. Auch die Gebührenerhöhung scheint uns unproblematisch zu sein. Im Verhältnis zu den Preisen des Pay-TV geht es hier immer noch um geringe Beträge. Allerdings vermissen wir klare Aussagen über die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen. Die Rolle von ARD und ZDF als Organe der Aufklärung hat sich längst überholt. Andererseits sollen sie trotzdem mehr sein als ein Instrument, mit denen potentielle Konsumenten zur freiwilligen Berieselung mit Werbebotschaften geködert werden. ARD und ZDF stehen vor neuen Herausforderungen, denen sie sich fortwährend stellen müssen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Die Maßnahmen des Staatsvertrages können nur ein allererster Schritt zur Bewältigung dieser Herausforderungen sein.

Kernpunkt und Knackpunkt der Regelungen für den Bereich des Privatfernsehens sind die veränderten Regeln und Mechanismen der Konzentrationskontrolle. Hier werden neue Grenzen abgesteckt, die eine bedeutende Liberalisierung des marktwirtschaftlich organisierten Rundfunks bedeuten. Um es gleich zu sagen: Für uns sind diese Regelungen schlicht und ergreifend nicht akzeptabel.
In Zukunft soll fast Jeder einen Fernsehsender kaufen dürfen, so lange er oder sie nicht mehr als 30 % der Zuschauer mit seinen Sendern erreicht. Daß überhaupt eine Beschränkung besteht, liegt daran, daß man eine Manipulation und Gleichrichtung der Informationen verhindern möchte. Wer schon knapp 30 % besitzt, braucht aber nicht gleich zu resignieren. Zum Einen ist es nicht ganz eindeutig festgelegt, wann diese 30 % eigentlich erreicht sind. Zum Anderen kann man noch weiter einkaufen. Man muß dann nur aufpassen, daß man an einer einzelnen Firma nicht mehr Anteile als 24,99 % hat. Uns - und nicht nur uns - drängt sich der Verdacht auf, daß diese Klauseln insbesondere dem Münchner Filmhändler Kirch und dem Gütersloher Mediengiganten Bertelsmann weiterhelfen könnten.
Es gibt noch weitere Kritikpunkte, die ich wegen der begrenzten Redezeit nicht alle aufgreifen kann. Ich möchte noch erwähnen, daß wir die Kritik an der Quasi-Kartellkommission KEK teilen, die unter anderem von der Unabhängig Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR) vorgebracht wurde.

Nicht ganz so unerfreulich für den SSW ist die sogenannte Öffnungsklausel. Sie sieht vor, daß Privatsender mit einem Zuschaueranteil von mehr als 10 % ihr Programm für Anbieter öffnen müssen, die nicht zum Sender gehören. Wie die ULR meinen wir, daß diese Fenster sinnvoll für regionale Programmelemente genutzt werden können. Dieses ist aber nicht ausdrücklich so vorgesehen.

Würden die Herren Kirch und Bertelsmann mit den angeführten Argumenten konfrontiert, hätten sie natürlich nur ein müdes Lächeln dafür übrig. Sie würden uns im besten Fall etwas von den Sachzwängen der Globalisierung und ihrer undankbaren Aufgabe als global players erzählen. Uns erscheint eine solche Argumentation mit Verlaub etwas verkürzt. Uns erscheint es zu schmalspurig, den Medienbereich nur als potentiellen Markt zu betrachten. Fernsehen ist als Medium zu einflußreich, als daß man alles einfach dem Markt überlassen könnte. Die Marktkräfte kennen keine politische Verantwortung und Moral. Wem zu Medien nur das heute so moderne Totschlagsargument „Globalisierung“ einfällt, wer damit nur Umsätze und Werbeeinnahmen verbindet, der offenbart schiere Verantwortungslosigkeit.

Das gilt nicht nur für Medienmanager, das gilt gleichermaßen für Politikerinnen und Politiker. Leider ist es offensichtlich heute so, daß die Medienpolitik weitgehend von Standortpolitik verdrängt worden ist. Wenn man einen Konzern wie Bertelsmann im Land hat, dann denkt man wohl erst an das Fressen und dann an die Moral. Gerade in Deutschland unterstreicht man immer wieder, daß man keinen zweiten Hugenberg will. Daß die Medien eine zentrale Rolle in der Demokratie inne haben, und daß die Vielfalt und Integrität der Medien unabdingbar sind. Um so erstaunlicher ist die Unterordnung der Medienpolitik unter wirtschaftliche Belange, die hier heute abgesegnet werden soll.

Ich gestehe den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen zu, daß sie diese Entwicklung verantwortungsbewußt interpretieren können. Leider werden sie ihr persönliches Gewissen auch dem persönlichen Gespräch vorbehalten. An ihrem Abstimmungsverhalten wird ihr Wille zu einer andersartigen politischen Gestaltung nicht sichtbar werden.

Besonders enttäuschend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Abgeordneten des Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben vor weniger als einem Jahr noch deutlich ihre Gegenposition zu dieser Medienpolitik ausgedrückt:
„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Abkehr der SPD-Landesregierung von den soge-nannten Marktanteilsmodellen in ihrem Entwurf eines neuen Landesrundfunkgesetzes. Sie unter-stützen die vorgeschlagene erweiterten Prüfungsbefugnisse der Landesmedienanstalt analog zum Kartellrecht und die verschärften Kriterien für die Feststellung von Einflußmöglichkeiten eines Lizenzbewerbers auf andere Programmanbieter. Diese Regelungen werden aber bei der Zulassung bundesweit verbreiteter Programme nur wirksam, wenn es gelingt, sie in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag auch für die anderen Landesmedienanstalten verbindlich zu machen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden dafür eintreten.“
Das Zitat stammt aus dem Landtagswahlprogramm der Bündnisgrünen, das vor knapp einem Jahr beschlossen wurde. Heute werden sie genau entgegengesetzt abstimmen. Auch die SPD wird nicht dem Geist ihres Landesrundfunkgesetzes gerecht.

Wir vom SSW meinen, daß das Landesrundfunkgesetz annehmbare Grenzen für Konzentration und Medienaufsicht vorgibt. Der Änderungstaatsvertrag unterbietet diese Vorgaben um ein vielfaches. Ich werde dem 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen können.

Und nun noch kurz zum SPD-Antrag zum Pay-TV: Den können wir vollkommen unterstützten, da wir in solchen Programmen auch die Gefahr einer informationsbezogen Zwei-Klassen-Gesellschaft sehen. Zumindest bestimmte Informationen sollten allen zugänglich sein. Diese Grenzen zu definieren dürfte nicht leicht fallen, aber den Versuch einen Konsens zu finden, sollten wir auf jeden Fall wagen. Der Antrag kann heute nicht mehr leisten, als eine kommende Mediendebatte anzukündigen. Die Zeit ist dem Staatsvertrag schon lange davongelaufen. Aktuelle, elementare Fragen der Medienpolitik standen heute nicht auf der Tagesordnung. Allein unsere Verpflichtung für die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender zwingt uns, dieses so bald wie möglich nachzuholen.

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