Rede · 13.06.2018 Schleswig-Holstein soll in Sachen Verfassung eine Vorreiterrolle übernehmen

Lars Harms zu TOP 5 - Gesetzentwurf zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden

„Wir wollen den Bürgern in unserem Land noch mehr Möglichkeiten einräumen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen!“

Wir wollen den Bürgern in unserem Land noch mehr Möglichkeiten einräumen, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen und diese auch zu hinterfragen. Deshalb wollen wir, dass sich die Schleswig-Holsteinischen Bürger an unser Verfassungsgericht wenden können, um Landesgesetze oder auch staatliches Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. In den meisten Bundesländern gibt es diese Möglichkeit schon. Meistens besteht nur die Möglichkeit staatliches Handeln überprüfen zu lassen und in Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, Landesgesetze überprüfen zu lassen.

In unserer Verfassungskommission von 2014 haben wir schon einmal über die Verfassungsbeschwerde intensiv beraten und sind abschließend nicht zu einer gemeinsamen Empfehlung zur Aufnahme einer Verfassungsbeschwerde gekommen. Wir meinen aber, dass der Zeitpunkt jetzt der richtige ist, um in Ruhe und ohne Zeitnot dieses Thema noch einmal anzugehen. Der Präsident unseres Landesverfassungsgerichtes, Herr Flor, hat ja auch kürzlich zum 10-jährigen Jubiläum unseres Verfassungsgerichts deutlich gemacht, dass auch er einen solchen Schritt befürworten würde.

Was sieht unser Gesetzvorschlag nun vor? Einerseits möchten wir die Landesverfassung entsprechend ändern und dann natürlich auch das Landesverfassungsgerichtsgesetz entsprechend anpassen. Dabei schlagen wir die nach unseren Erkenntnissen umfangreichste Möglichkeit der Einführung einer Verfassungsbeschwerde vor. Nach unserem Vorschlag würde in Zukunft staatliches Handeln in Bezug auf die Grundrechte und die grundrechtsgleichen Rechte aus dem Grundgesetz auch vor unserem Landesverfassungsgericht überprüft werden können. Dies ist erst einmal kein inhaltlicher Mehrwert, weil man dies natürlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe konnte und auch weiterhin kann. Allerdings werden auch hier dann die Wege kürzer für die Schleswig-Holsteiner und manches Urteil mag dann ja vielleicht auch hiesige Spezifika besser berücksichtigen können als bisher.

Inhaltlich neu wäre, dass auch unsere speziellen Grundrechte aus der Landesverfassung überprüft werden können. Das wären zum Beispiel, die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen Minderheit oder das Wahlrecht einer Minderheitenschule oder auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das es so sonst nirgends gibt. Wir haben diese und andere Grundrechte bewusst geschaffen und dann ist es nur konsequent, dass dann natürlich auch das staatliche Handeln auf Übereinstimmung mit diesen Grundrechten überprüft werden kann. Das wäre neu und würde die Kompetenzen des Landesverfassungsgerichts noch weiter erweitern.

Das gilt auch für den dritten Bereich. Wir wollen, dass auch Landesgesetze, wie in Sachsen-Anhalt, durch die Bürger einer verfassungsmäßigen Überprüfung zugeleitet werden können. Bisher gibt es solche Möglichkeiten ja nur eingeschränkt – Stichwort: verfassungsgerichtliche Normenkontrollklage. Wir meinen aber, dass auch die Bürger durch Landesgesetze in ihren Rechten beeinträchtigt werden könnten und dann sollten sie auch die Möglichkeit haben, hier eine Verfassungsbeschwerde einbringen zu können, wenn man sich in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten beeinträchtigt sieht.

Mit unserem Vorschlag für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden wollen wir für die Bürger in unserem Land die am weitesten gehenden Möglichkeiten schaffen, Landesgesetze und staatliches Handeln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu können. Schleswig-Holstein soll eine Vorreiterrolle in diesem Gebiet übernehmen. Wir haben schon eine der modernsten Landesverfassungen mit vielen landestypischen Spezifika. Was noch fehlt, ist eine umfassende Möglichkeit für Verfassungsbeschwerden. Erst dann ist die Landesverfassung wirklich komplett!

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