Pressemitteilung · 29.06.2017 Schluss mit der Ungleichbehandlung: Schleswig-Holstein braucht einen zusätzlichen Feiertag

Zur heutigen Debatte über den SSW-Antrag, den 13. Dezember als ”Tag der Landesverfassung” zum Feiertag in Schleswig-Holstein zu erklären, sagt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

In der heutigen Diskussion ist deutlich geworden, dass unser Vorschlag, einen „Tag der Landesverfassung“ als Feiertag in Schleswig-Holstein einzuführen, grundsätzlich ein gutes Ansinnen ist. Das freut mich, denn Schleswig-Holstein ist in der Tat benachteiligt, was die Zahl der Feiertage im Ländervergleich betrifft. 

Für uns als SSW ist es wichtig, dass ein eigener schleswig-holsteinischer Feiertag auch eine spezifische Relevanz zu unserem Bundesland aufweist. Und wenn es etwas gibt, dass unsere Gesellschaft zusammen schweißt hier oben im echten Norden, dann ist es unser gemeinsames demokratisches Wertegerüst; unsere Landesverfassung.  

Auch die kritischen Anmerkungen in der Debatte haben wir natürlich zur Kenntnis genommen und werden diese sorgfältig abwägen. Dies gilt insbesondere für den Einwand, ein Feiertag mitten in der Adventszeit sei schwierig umzusetzen. Hier könnte der Vorschlag der SPD, nicht an die Unterzeichnung der Landessatzung am 13. Dezember 1949, sondern an den Beschluss der Landesverfassung am 13. Juni 1990 zu erinnern, einen guten Kompromiss darstellen. Damit könnten wir gut leben, sollte sich hier ein Konsens abzeichnen.  

Wenig schlüssig erscheint mir hingegen das Argument insbesondere der FDP, die Wirtschaft könne keine weiteren arbeitsfreie Feiertage verkraften. Dieser Logik folgend müsste Bayern komplett pleite sein.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

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