Pressemitteilung · 26.04.2000 Schulbus-Beschilderung im ländlichen Raum nach nordfriesischem Vorbild gefordert

Vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Schulbusverkehr im ländlichen Raum (Drs. 15/32) fordert der verkehrspolitische Sprecher des SSW, Lars Harms, alle im ÖPNV tätigen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ländlichen Raum dazu auf, sich die Schulbus-Beschilderung in Nordfriesland zum Vorbild zu nehmen.

In der Kleinen Anfrage des SSW-Abgeordneten Harms ging es um die Problematik von fehlenden Schulbus-Schildern in den Bussen des ÖPNV im ländlichen Raum, in denen die weit überwiegende Anzahl der Fahrgäste Schulkinder sind. Während im normalen Schulbusverkehr mit reinen Schulbussen ein "Schulbus-Schild" darauf hinweise, dass Schüler befördert werden und daher eine erhöhte Aufmerksamkeit der übrigen Verkehrsteilnehmern geboten sei, fehle dieses bei den Bussen des ÖPNV, die auch der Schülerbeförderung dienen, diese Beschilderung. In der Kleinen Anfrage hatte Lars Harms gefragt welche Maßnahmen die Landesregierung zukünftig ergreifen wolle, um diese Busse mit einem "Schulbus-Schild" besonders zu kennzeichnen.

In ihrer Antwort wies die Landesregierung darauf hin, dass im "allgemeinen Linienverkehr" eine Verpflichtung zur Kennzeichnung nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht käme. Dies sei nur der Fall, wenn der Einsatzzweck der Busse von vornherein nur auf den Schülerverkehr ausgerichtet sei. Deshalb hätten die meisten Linienbussse im ländlichen Raum keine "Schulbus-Beschilderung". Die Landesregierung wies in ihrer Antwort aber auf ein pragmatisches Verfahren mit dem Verkehrsverbund "Nordfriesland Regional", wo jeder Bus, der zu den Schulanfangs- und Schulendezeiten eingesetzt wird, jetzt mit Schulbussschildern gekennzeichnet wird.

"Der SSW begrüßt, dass die Landesregierung jetzt die Verantwortlichen im ländlichen Raum im übrigen Schleswig-Holstein bitten will, in gleicher Weise vorzugehen wie dies teilweise in Nordfriesland schon geschieht. Es geht in dieser Frage insbesondere um die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler . Denn durch die Schulbusbeschilderung gilt die besondere Straßenverkehrsordnung für den Schulbusverkehr. Damit verbunden ist dann unter anderen auch die Warnblinkpflicht für die Busfahrer, wenn sie sich einer Haltestelle nähern und dort Fahrgäste ein- oder aussteigen," so Lars Harms.

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