Pressemitteilung · 13.01.2022 Stefan Seidler: Schwangerschaftsabbrüche - Flensburg braucht Lösung im Sinne der Patienten

"Die Bundesregierung hat auf meine Frage mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche im künftigen Neubau des ökumenischen Krankenhauses in Flensburg geantwortet - der Ball liegt jetzt bei der schleswig-holsteinischen Landesregierung", so der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler.

"Die Bundesländer sind für die flächendeckende Versorgung und Vorhaltung ambulanter und stationärer Einrichtungen verantwortlich, in denen Schwangerschaftsabbrüche in Anspruch genommen werden können", erklärt Seidler.

"Gerade im ländlichen Raum und im Norden Schleswig-Holsteins müssen die grundlegenden medizinischen Bedarfe gedeckt sein, dazu gehören auch Schwangerschaftsabbrüche. Die Landesregierung muss erklären, warum die katholische Kirche hierüber in einem mit Steuergeldern finanzierten großen neuen Krankenhaus ein Vetorecht erhalten soll. Daher fordere ich Kiel auf, in Gespräche einzutreten mit den verantwortlichen Trägern des Projektes in Flensburg. Wir brauchen eine Lösung, die sich am Wohl der Patienten orientiert und nicht an römischen Traditionen", unterstreicht der Flensburger Bundestagsabgeordnete.

Frage an die Bundesregierung:

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Schwangeren in Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft die stationäre Versorgung mit Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche nicht aufgrund religiöser Gründe vorenthalten wird?

Antwort der Bundesregierung:

Gemäß § 12 Absatz 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist niemand verpflichtet, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Auf dieses Recht können sich Mitarbeitende in Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft berufen.
Die Länder sind nach § 13 Absatz 2 SchKG für eine flächendeckende Versorgung und ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zuständig. Bei entsprechenden Engpässen haben die Länder daher Gegenmaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu ergreifen. Diese Aufgabe wird von den Ländern in eigener Entscheidungshoheit wahrgenommen.

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