Pressemitteilung · 18.03.2022 SSW im Bundestag: Seidler behält sozialen Wohnungsbau im Blick

„Die Ankündigung des KfW-Förderstopps durch die Bundesregierung hat bei privaten und kommunalen Wohnungseigentümern für Unruhe und Verwirrung gesorgt. Dass erst nach und nach Details zu Anschlussprogrammen bekannt werden, ist weder gute Planung noch Kommunikation“, stellt der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler fest.

„Die Ankündigung des KfW-Förderstopps durch die Bundesregierung hat bei privaten und kommunalen Wohnungseigentümern für Unruhe und Verwirrung gesorgt. Dass erst nach und nach Details zu Anschlussprogrammen bekannt werden, ist weder gute Planung noch Kommunikation“, stellt der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler fest. „Dieses Stolpern ist besonders im Bereich sozialer Wohnungsbau kein gutes Zeichen für die kommenden Jahre, steht bezahlbarer Wohnraum doch im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Gemeinsam mit Kommunen und Verbänden müssen wir den Druck auf die Bundesregierung aufrechterhalten, ihre Versprechen zum massiven Ausbau der Sozialwohnungen umzusetzen.“

Stefan Seidler hatte sich anlässlich der Ankündigung der Bundesregierung, die Förderungen von Gebäuden nach dem EH55- sowie dem EH40-Standard erheblich zu verändern, an die Regierung gewandt und nach Details der Koalitionspläne für den sozialen Wohnungsbau gefragt. Konkrete Zahlen wurden dem Bundestagsabgeordneten von Berlin dabei aber nicht übermittelt.

So teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Seidler mit, dass die Bundesregierung den vorübergehenden Programmstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum Anlass genommen habe, die Förderkulisse für energetische Gebäudemaßnahmen umfangreich neu zu ordnen und an den Vorgaben des Koalitionsvertrages neu auszurichten. 
Fördermittel sollten künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist. Das sei im Gebäudebereich vor allem bei Sanierungsmaßnahmen der Fall. Ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden sollten daher künftig den Förderschwerpunkt bilden.

Die Sanierungsförderung mit unveränderten Fördertatbeständen sei am 22. Februar wiederaufgenommen worden, nachdem der Haushaltsgesetzgeber dafür neue Mittel zur Verfügung gestellt habe. Damit bestehe für die bereits geplanten energetischen Sanierungsvorgaben, die einen ganz wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten, Planungs- und Rechtssicherheit. 

Es solle zudem ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen geben. Die Fördersätze würden dabei abgesenkt und ein fester Kostendeckel eingeführt. Die Details seien noch in der Ausarbeitung. 

Ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ werde der bisherigen Effizienzhaus-Neubauförderung folgen. Die BEG solle im Laufe des Jahres 2022 auch im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeiten werden. Für den sozialen Wohnungsbau solle gemeinsam mit den Ländern unter der Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Programm außerhalb der BEG-Förderung aufgelegt werden.
 

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