Pressemitteilung · 15.10.2010 So einfach geht Minderheitenpolitik nicht!

Zum heute bekannt gewordenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages zur juristischen Einschätzung der vorgeschlagenen Kürzungen bei der dänischen Minderheit, erklärt der Landesvorsitzende des SSW, Flemming Meyer:

"Die juristische Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes, ob die vorgeschlagenen Kürzungen gegen die Übereinkommen zum Schutz der Minderheiten verstoßen, ist nicht neu. Natürlich sind weder in der Bonn-Kopenhagener Erklärung noch in der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen konkrete Zahlen zur Förderung der dänischen Minderheit genannt. Aber die Zielsetzung der Gleichstellung der Minderheit mit der Mehrheitsbevölkerung ist in den Übereinkommen mehr als deutlich benannt.

Die Landesregierung verletzt mit ihren Kürzungsvorschlägen die minderheitenpolitischen Zielsetzungen, dass die Minderheiten ihre Kultur, ihre Traditionen und ihre Sprache pflegen können. Aus unserer Sicht bedeuten die geplanten Kürzungen ganz klar eine Diskriminierung der dänischen Minderheit, weil die Kürzungen eben gerade dazu führen, dass die Pflege und Weiterentwicklung der Kultur und die Bewahrung der wesentlichen Bestandteile der Identität der dänischen Minderheit konkret gefährdet werden. Die Schließung von Schulstandorten ist für uns sehr viel mehr als „nur“ die Schließung einer Schule, sondern der Wegfall der Zentren der dänischen Kultur und Sprache.“

Ergänzend fügt die SSW-Fraktionsvorsitzende, Anke Spoorendonk, hinzu:
„Es ist schlichtweg falsch, dass die Vergleichsgruppe der Schulen der dänischen Minderheit die sonstigen privaten Ersatzschulen im Land sind. Die dänischen Schulen haben für die Minderheit die Bedeutung von Regelschulen. Das sind unsere Schulen und dazu es gibt keine pädagogischen Alternativen. Darauf hat sich schon die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums und des Dänischen Schulvereins 2004 geeinigt. Die Sonderstellung der Schulen der dänischen Minderheit gegenüber anderen Schulen beruht auf dem Anspruch der dänischen Minderheit auf Schutz und Förderung in Artikel 5, Absatz 2 der Landesverfassung. Schon 2006 hat der damalige und auch heutige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen gesagt, dass die bedarfsunabhängige Förderung der Schulen der dänischen Minderheit politisch gewollt ist und von einer breiten Mehrheit getragen wird. Und schon damals hat der Ministerpräsident den Bericht des Landesrechnungshofes mit den falschen Angaben zur finanziellen Ausstattung der Schulen der dänischen Minderheit zurück gewiesen.

Ebenso sind die im Artikel des sh:z genannten rückgängigen Schülerzahlen falsch. Seit 2005 sind sie nicht um 1000 gesunken, sondern von 5.756 auf 5.565 – was angesichts des demographischen Wandels ganz natürlich ist.

Bei den geplanten Kürzungen bei der dänischen Minderheit geht es nicht darum, ob diese juristisch akzeptabel sind. Sie sind aus minderheitenpolitischer Sicht schlichtweg katastrophal. Die Landesregierung ignoriert sämtliche Kernpunkte des Minderheitenschutzes und der Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein. Minderheitenpolitik baut auf Vertrauen, Verlässlichkeit und unverbrüchliche Rechte. Solange Parteien in Schleswig-Holstein der Ansicht sind, dass grundlegende Prinzipien in der Minderheitenpolitik je nach Kassenlage ein- oder ausgeschaltet werden können, ist unser Land noch sehr weit von einem minderheitenpolitischen Vorbild entfernt.“

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