Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 03.05.2006 Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu Ausgliederungen aus dem Landeshaushalt

Das Anliegen der FDP, einen Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu den Ausgliederungen aus dem Landeshaushalt, einzufordern,  hat mich denn doch etwas überrascht.  - Überrascht vor allem deshalb, weil ich die Zielrichtung des Antrages nicht ganz verstehe. Die FDP will, dass der Landesrechnungshof einen Sonderbericht darüber erarbeitet, welche Einrichtungen des Landes zurzeit aus dem Haushalt ausgegliedert sind, welche Einnahmen und Ausgaben sie haben und wie viel Kredite und Schulden sie aufgenommen haben.

Dazu soll der Landesrechnungshof untersuchen und bewerten, welche finanziellen Risiken für das Land dadurch entstehen und ob dabei die Grundsätze von Haushaltsklarheit und -wahrheit eingehalten werden. Weiter soll der Landesrechnungshof die Zahlungsverpflichtungen, die sich aus den Ausgliederungen ergeben, untersuchen und bewerten. Ich gebe zu, dass die Beantwortung dieser Fragen für die Arbeit der Abgeordneten des Landtages äußerst relevant ist, weil es sich dabei um die finanziellen Folgen von Teilprivatisierungen oder Ausgliederungen handelt.

Zum Beispiel geht es bei diesen Ausgliederungen um die GMSH, um die Investitionsbank, um das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein oder um Dataport, die gemeinsame Datenzentrale von Schleswig-Holstein und Hamburg. Es ist natürlich wichtig, dass wir als Abgeordnete Informationen darüber bekommen, wie diese Ausgliederungen den Landeshaushalt beeinflussen. Die Frage ist aber doch, ob wir uns ausreichend informiert fühlen oder ob wir den Landesrechnungshof nach §88, Absatz 5 der Landeshaushaltordnung mit diesen Fragen beauftragen wollen.

Zum einen geben alle diese Einrichtungen ausführliche Jahresberichte ab, die wir z.B. im  Unterausschuss des Finanzausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Landes detailliert diskutieren können, wenn es erwünscht ist. Zum anderen haben wir als Abgeordnete ein besonderes Informationsrecht und können durch Kleine Anfragen und durch Berichtsanträge, die gewünschten Informationen von der Landesregierung direkt bekommen.

Das hätte die FDP auch im diesem Fall machen können. Und der SSW hätte selbstverständlich einen entsprechenden Berichtsantrag unterstützt. Dass die FDP den Weg über den Landesrechnungshof wählt, muss also daran liegen, dass sie den Aussagen der Landesregierung nicht traut. Die Daten und Fakten, die der Landesrechnungshof in dieser Sache zu Wege bringen wird, können sich aber kaum von denen der Landesregierung unterscheiden. Der einzige Unterschied könnte in der Bewertung der Fakten liegen. Da kann ich natürlich verstehen, dass die FDP den Aussagen der Landesregierung etwas Skepsis entgegen bringt.

Allerdings gehe ich auch davon aus, dass die FDP und jeder Abgeordnete des Landtages am Ende die Fakten selbst bewerten kann und muss. Dazu brauchen wir weder die Landesregierung noch den Landesrechnungshof – auch wenn er natürlich immer gute Hinweise geben kann. Nur, diese allgemeinen Hinweise kann der Landesrechnungshof nach Artikel 56 der Landesverfassung auch in seinen jährlichen Berichten geben. Denn laut Landesverfassung hat der Landesrechnungshof bei der Schwerpunktsetzung seiner Kontrolltätigkeit völlig freie Hand. Wenn der Landesrechnungshof also zum Beispiel Anhaltspunkte hätte, dass es bei den Ausgliederungen des Landes Probleme etwaiger Art gibt, kann er ohne Anweisung der Landesregierung oder des Landtages eine ordentliche Prüfung vornehmen, denn es handelt sich ja um Einrichtungen, die Landesmittel erhalten oder Landesmittel verwalten. Gäbe es dann etwas zu beanstanden, wird der Landesrechungshof unverzüglich die zuständigen Ministerien und den Landtag informieren. Das ist der vorgeschriebene Weg.
Daher glaube ich, dass wir mit der Inanspruchnahme von §88, Absatz 5 der Landeshaushaltordnung vorsichtig sein sollten und sehe deshalb keinen Anlass, den Antrag der FDP zu unterstützen.

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