Rede · 25.04.1997 Sozialhilfe

Zuerst möchte ich sagen, daß ich dem SPD-Bündnisgrünen-Antrag zustimmen kann. Die Sozialhilfe kann nicht weiter gekürzt werden. Dieses gilt im übrigen auch für die Sozialhilfe für Asylbewerber, deren Kürzung im Vermittlungausschuß beschlossen worden ist. Schnüffeleien bei Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern lehne ich ab. Wenn durch Kontrollen das Ausbluten der öffentlichen Haushalte verhindert werden soll, dann ist eine Aufstockung bei der Steuerfahndung wesentlich lukrativer.

Wenn das gesagt ist, dann möchte ich mir aber erlauben, die Frage aufzuwerfen, welche Zielsetzung eigentlich mit der Sozialhilfe verbunden sein soll. Die Sozialhilfe ist ein Ausläufer der Armenhilfe, und sie hat sich bis heute nicht weit von deren grundlegenden Prinzipien entfernt. Ich finde es äußerst fragwürdig, daß sich die Unterstützung der Sozialhilfe weitgehend auf monetäre Hilfen zum Lebens-unterhalt beschränkt. Das Credo „Hilfe zur Selbsthilfe“ kommt auf diesem Hintergrund einem „hier ist Geld, und jetzt siehe zu, wie Du zurechtkommst“ gleich.

Dieses Problem ist in den beiden Anträgen ansatzweise berücksichtigt worden. Beide fordern eine aktive Integration der Sozialhilfempfängerinnen und -empfänger in den Arbeitsmarkt. Mit geht dieses allerdings nicht weit genug. In dieser Form wird nur an einem überholten System geflickt, statt wirk-liche Reformen anzustreben. Für mich wäre eine wirklich reformierte Sozialhilfe eine, die der Ziel-setzung gerecht wird, den Klienten über momentane Probleme hinwegzuhelfen, und in die Lage zu versetzen, entstehende Probleme aus eigener Kraft zu lösen. Das trifft aber für die Sozialhilfe beim besten Willen nicht zu. Sie ignoriert nämlich völlig, daß die Menschen unterschiedliche Ressourcen haben, um ihre Probleme zu lösen. Erst wenn die Sozialhilfe es schafft, die unterschiedliche Verfüg-barkeit der Ressourcen zur Selbsthilfe auszugleichen, wird sie ihr Ziel erreichen können.

Der Sozialhilfe fehlt vor allem der präventive Charakter. Wir brauchen ein System aus Geldleistungen, Dienstleistungen und Beratungshilfen, das eingreift, um Sozialhilfe-“Karrieren“ mit allen ihren Folgeerscheinungen zu verhindern. Die Integration in den Arbeitsmarkt, also die Beseitigung der Sozialhilfebedürftigkeit, ist ein wichtiger Aspekt, aber bei weitem nicht das einzige wichtige Kriterium. Prävention sowie gesundheitliche, psychische und soziale Rehabilitierung der Menschen sind zentrale Punkte einer Hilfe zu einem selbständigen, selbstbestimmten Leben, die in dem aktuellen Bundessozialhilfegesetz viel zu wenig Berücksichtigung finden. Diesbezügliche Leistungen werden zwar durch andere Systemen abgedeckt, sie sind aber zu wenig mit der Sozialhilfe koordiniert.

Wenn Sie jetzt innerlich darüber stöhnen sollten, daß die Spoorendonk schon wieder über politische Lösungen spricht, die in Dänemark umgesetzt worden sind, dann mag ihnen darüber hinweghelfen, daß auch deutsche Expertinnen und Experten einen ähnlichen Weg vertreten. Im Bundesfamilienministerium ist 1992 ein Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Bundessozialhilfegesetzes“ erarbeitet worden. Die Leitgedanken dieser BSHG-Novelle waren - man höre und staune: - Stärkung der Prävention sowie der sozialen Rehabilitation und Integration der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Diese Entwurf gelangte nie zu einer Beschlußfassung ins Bundeskabinett. Stattdessen beschloß man im nächsten Jahr das „Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms“. Dieses brachte vor allem Einsparungsvorschriften und Bestimmungen der Mißbrauchsbekämpfung.

Ich finde es ist höchste Zeit, zum Ausgang des Jahres 1992 zurückzukehren, und die sozialpolitische Finanzdebatte durch eine echte Reformdebatte zu ersetzen. Nur so werden wir allen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern zu einem menschenwürdigen Leben verhelfen können.

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