Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 17.06.2009 Sozialstaffel in Kindertageseinrichtungen

Eine Studie im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ stellte bei einer bundesweiten Untersuchung fest, dass Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter €25.000,00 für den Besuch ihrer Kinder einer Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein am meisten bezahlen. Das ist das absolut verkehrte Signal.

Geringverdiener sollen in den Genuss der so genannten Sozialstaffel kommen. Die legt nach den Bedarfsgrenzen des SGB XII der jeweilige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest. In acht Kreisen müssen die Betroffenen überhaupt keine Kita-Gebühren bezahlen. Ohne Bürokratie und umständliches Verfahren sind die Eltern von der Zahlung befreit. In anderen Landkreisen hört man immer wieder Beschwerden über intransparente Antrags-, Bewilligungs- und Ermäßigungsverfahren; wenn Eltern beispielsweise nur mittels eines Neuantrags in den Genuss von zwischenzeitlich bewilligten Ermäßigungen kommen.

Die Bürgerbeauftragte hat ebenfalls auf dieses Problem hingewiesen; sie schreibt in ihrem Bericht: Im Teilbereich Kindertagesstättengesetz ergab sich eine gewisse Häufung von Anfragen zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie zur Kostenbeteiligung. Dabei erläutert sie, dass neben der Sozialstaffelregelung eben auch eine Regelung in unserem Kindertagesstättengesetz dazu führt, dass bei Hartz-IV-Empfängern nur 85% der Regelsätze der Sozialhilfe für die Ermittlung von Belastungsgrenzen herangezogen werden können. Mehrere Kreise haben diese Möglichkeit angewandt, was dazu geführt hat, dass betroffene Eltern mit einem geringen Einkommen oder ausschließlichen Hartz-IV-Leistungen trotzdem noch Kindergartenbeiträge zahlen mussten. So schließt man Kinder von der adäquaten Betreuung und von einem guten Einstieg ins Bildungssystem aus. Das können wir uns nun wirklich nicht leisten.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert ebenfalls die rigorose Handhabung der Zuzahlungsregelungen in Schleswig-Holstein. So müsse eine berufstätige Mutter, die 540 Euro monatlich verdient und zusätzlich Hartz IV erhält, in einem nicht genannten Kreis 60 Euro Kita-Beitrag zahlen. An diesem Einzelfall zeigt sich die ganze Kurzsichtigkeit bürokratischer Regelungen. Würde die Mutter nämlich auf ihre Berufstätigkeit verzichten, würde sie auch die 60 Euro sparen. Genau das soll aber nicht das Ziel sein.

Das sind unhaltbare Zustände, die dazu führen, dass Armut weitervererbt wird. Da arme Eltern sich den Kita-Besuch mit den entsprechenden fördernden Angeboten nicht leisten können, hat ihr Kind bereits bei der Einschulung schlechtere Karten. Das könnte der Beginn einer Armutskarriere sein. Dieser Kreislauf muss endlich unterbrochen werden. Familien mit geringem Einkommen können nicht warten, bis der Besuch der Kindergärten, Kinderkrippen und Horte beitragsfrei ist; sie sind jetzt, 2009, darauf angewiesen.

Einen fast gleich lautenden Antrag zur landesweit einheitlichen Sozialstaffel hatten wir bereits vor einem Jahr debattiert. Die Kollegen der FDP hatten damals einheitliche Kriterien für die Sozialstaffel gefordert – bislang wurde das nicht umgesetzt. Sie forderten die Landesregierung auf, bei den örtlichen Trägern für einheitliche Kriterien bei der Sozialstaffel zu werben. Es stellt sich schon die Frage, warum die Große Koalition bislang dieses Gesprächsangebot nicht gemacht hat.

Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht darum gehen sollte, in die örtlichen Zuständigkeiten von Kiel aus hinein zu regieren. Der SSW will die Argumente der Sozialhilfeträger zunächst anhören und dann bewerten. Keineswegs sollten wir uns aber mit dem derzeitigen Zustand zufrieden geben, sondern alles in Bewegung setzen, damit Geringverdiener und Arbeitslose die Angebote der hiesigen Kindertagesstätten für ihre Kinder nutzen können und nicht an undurchsichtigen Verfahren scheitern. Hierbei müssen wir dann auch den § 25 des Kindertagesstättengesetzes hinterfragen, in dem die Höhe der Belastungsgrenze für Betroffene auf 85 % gesenkt wurde. Dafür sollten wir dann auch die Sozialverbände hören.

Was die Betroffenen benötigen, ist eine transparente, überall gültige Lösung. Und deshalb muss es hier schnell zu einer Initiative kommen,. die das Land gemeinsam mit der Trägern der Sozialstaffel in Gang setzen muss.

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