Pressemitteilung · 29.11.2002 Sparkassen müssen zumindest bis 2007 flächendeckend Filialen unterhalten

Im Vorfeld der Ausschussberatungen zum „Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes“ in der kommenden Woche hat der SSW einen Änderungsantrag (Siehe Anlage) eingebracht. Dazu die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag Anke Spoorendonk:

„Der Änderungsantrag des SSW sieht vor, dass in den neuen Sparkassengesetz für eine Übergangsphase bis zum 31.12.2007 eine ausreichende Geldversorgung der Bevölkerung und des Mittelstandes festgeschrieben wird. Wir fordern ganz konkret, dass bei jeweils 10.000 Einwohner mindestens eine Sparkassenfiliale vorhanden sein soll und bei Gemeinden mit 2.000 Einwohnern zumindest eine stationäre Einrichtung vorgeschrieben sein muss. Genau wie der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag machen wir uns Sorgen über die zukünftige Geldversorgung der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum. Der Kostensenkungszwang und entsprechende Filialenschließungen sind leider gerade bei den Geldinstituten enorm. Die Sparkassen sind weiterhin öffentliche Kreditinstitutionen mit entsprechenden Vorteilen und müssen daher auch öffentliche Interessen wahrnehmen. “

Anke Spoorendonk verwies darauf, dass das Vorbild dieser Initiative das Bundespostgesetz sei, wo man bei der Privatisierung der Post für eine Übergangsphase ähnliche Versorgungsregelung im Bezug auf die Postlieferung gesetzlich festgeschrieben hatte. Der Gesetzentwurf soll in der Dezember-Sitzung des Landtages beschlossen werden.


Änderungsantrag

der Abgeordneten des SSW


Zum Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein

Drucksache 15/ 1768

Der Landtag wolle beschließen:



Folgender neuer Absatz 2 wird in §2 eingeführt:

(2) Zur ausreichenden Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes müssen bis zum 31.12.2007 flächendeckend Filialen unterhalten werden, die für eine Versorgung von jeweils 10.000 Einwohnern in der Umgebung notwendig sind. In allen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern muss mindestens eine stationäre Einrichtung vorhanden sein, die der Geldversorgung der Bevölkerung dient.




Für die Abgeordneten des SSW



Anke Spoorendonk

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