Pressemitteilung · Lars Harms · 26.05.2020 Sprachenunterricht in Kitas: Anträge können noch bis Oktober gestellt werden

Die Antragsfrist für die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen in Kitas und Kindertagespflege wurde in diesem Jahr vom 1. April auf den 1. Oktober verlängert. Dies geht aus der neuen Förderrichtlinie der Landesregierung hervor. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Corona-Krise hat unseren Alltag in vielen Lebensbereichen auf den Kopf gestellt. Der Lockdown mit seinen Kontaktbeschränkungen und Schließungen hat viele Planungen der Institutionen in den Hintergrund rücken lassen. Darunter auch Zuschussanträge für geplante Maßnahmen. Doch so langsam kehrt das Leben, wie wir es kennen, zurück. Und deshalb begrüße ich, dass Kitas und Tagespflegeeinrichtungen nun eine erweiterte Chance erhalten Zuschüsse für die Vermittlung von Regional- und Minderheitensprachen zu beantragen. Denn je früher Kinder Sprachen lernen, um so höher stehen die Chancen, dass sie sich einen umfassenden Wortschatz aneignen, von dem sie ihr Leben lang profitieren können.

Bis zu 2000 Euro pro Kitagruppe und Jahr können bewilligt werden. Anträge sind an den Kreis oder die kreisfreie Stadt zu stellen. Und ich kann nur dazu auffordern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Denn schon Voltaire wusste: Kennst du viele Sprachen, hast du viele Schlüssel für ein Schloss.

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