Pressemitteilung · 15.01.2007 SSW-Änderungen zum Naturschutzgesetz: Umweltschutz statt Nutzerschutz

Der SSW hat heute seine Änderungsvorschläge zum Landesnaturschutzgesetz vorgelegt. „Wir wollen ein echtes Naturschutzgesetz, das die Natur schützt. Das bekommen wir aber nur, indem wir den Gesetzentwurf des Umweltministers umschreiben, der eher ein Gesetz zum Schutz der Nutzer gegen die Natur ist“, sagt der umweltpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

„Unsere Änderungsvorschläge folgen alle dem Grundsatz ‚Zurück zum Naturschutz’. Den will Minister von Boetticher mit seinem Entwurf nämlich in vielen Bereichen abschaffen.

Deshalb fordert der SSW, dass die öffentliche Hand bei der Nutzung seiner Flächen seine besondere Verantwortung übernimmt und sich verpflichtet, die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes auf diesen Flächen in besonders vorbildlicher Art und Weise zu berücksichtigen und umzusetzen.

Außerdem muss im Gesetz eindeutig festgelegt werden, dass Wirtschaft nicht Vorrang vor Naturschutz haben darf. Es geht hier um ein Naturschutzgesetz und nicht um ein Gesetz zum Schutz von einzelnen Interessengruppen, auch wenn die Landesregierung mit ihrer Umweltpolitik manchmal diesen Eindruck vermittelt.

Um diese Priorität der verschiedenen Belange deutlich zu machen schlagen wir auch vor, dass der Landesnaturschutzbeauftragte künftig vom Landtag gewählt wird. Das sichert eine unabhängige Stimme für den Umweltschutz und vermeidet das Hickhack mit dem Minister um andere Interessen, das in der Vergangenheit diesem Amt geschadet hat.

Des weiteren wollen wir, dass der wichtige Begriff der ‚Eingriffe in die Natur’ genau definiert wird. Erst dann haben Naturschützer ebenso wie betroffene Bürger nämlich Rechtssicherheit. Außerdem sollen Ersatzleistungen für Eingriffe in die Natur zukünftig auch als Geldzahlungen für Schutzmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten möglich sein. Das würde die zielgerichtete Entwicklung dieser Gebiete fördern, die bisher finanziell überhaupt nicht abgesichert ist.

Und schließlich wollen wir deutlich machen, dass der Schutz der Menschen an der Küste ein legitimes Anliegen ist und Küstenschutz eine Grundlage für effektiven Naturschutz an der Küste ist. Küstenschutzmaßnahmen sollen  deshalb ohne Einschränkungen möglich sein und dürfen nicht wie bisher mit besonderen Ausgleichszahlungen belastet werden.“


Den Änderungsantrag des SSW finden sie im Presseservice auf der Homepage www.ssw.de unter Textservice

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