Pressemitteilung · Lars Harms · 27.11.2017 SSW beantragt Anhebung des vergaberechtlichen Mindestlohns

Ab 1. Januar 2018 soll der vergaberechtliche Mindestlohn in Schleswig-Holstein um 2,35 Prozent auf 10,22 Euro angehoben werden. Dies sieht ein Antrag vor, den der SSW in den Landtag eingebracht hat (Ds. 19/357). Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Der vergaberechtliche Mindestlohn soll gewährleisten, dass öffentlich ausgeschriebene Aufgaben nicht zu Dumpingpreisen ausgeführt werden. Wer, wenn nicht das Land als öffentlicher Auftraggeber wäre geeigneter, hier eine Vorbildfunktion einzunehmen. 

Deshalb haben wir seinerzeit im Tariftreuegesetz geregelt, dass der Stundenlohn für öffentlich ausgeschriebene Aufgaben mindestens dem der untersten Entgeltgruppe im Landesdienst entsprechen soll. Am 1. Januar wird das Bruttoentgelt der Stufe E1 um 2,35 Prozent angehoben. Laut Tariftreuegesetz ist der Arbeitsminister nunmehr ermächtigt, auch den vergaberechtlichen Mindestlohn entsprechend anzuheben. Hierzu fordern wir Minister Buchholz in unserem Antrag auf. Denn die Landesregierung trägt eine besondere Verantwortung, nicht nur von auskömmlichen Löhnen zu reden, sondern sie den Menschen auch zu gewähren.

Weitere Artikel

Rede · Lars Harms · 13.12.2024 Letzte Landtagsrede von Lars Harms: Wir brauchen viele Top-Leute gegen die schmutzigen Geschäfte

„Zur effektiven Geldwäschebekämpfung braucht es auch künftig noch mehr Geld sowie mehr Personal. Wir unterstützen die jetzt eingerichtete Task Force, aber diese darf in der Praxis dann kein wohlklingender Platzhalter bleiben, der Betriebsamkeit suggeriert, sondern wir brauchen hier zeitnah wirklich tat- und schlagkräftige Strukturen.“

Weiterlesen

Rede · Lars Harms · 12.12.2024 Bezahlbares Wohnen in unserem Land stärken

„Schleswig-Holstein braucht mehr kleinere Wohneinheiten. Das habe ich – und viele andere auch – immer wieder in den letzten Jahren betont.“

Weiterlesen

Rede · Lars Harms · 12.12.2024 Schlingerkurs statt Transparenz

"Wir wollen, dass fortan die Zuweisungen zur Förderung von Tierheimen, die Finanzausgleichsmasse für die Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen und die Zuweisungen für kommunale Schwimmsportstätten jeweils festgeschrieben werden, um sie dann jährlich um 2,5% im Vergleich zum Vorjahreszuschuss zu erhöhen."

Weiterlesen