Pressemitteilung · 02.12.2008 SSW kritisiert CDU-Bundesparteitag: Die Sprache der Bundesrepublik ist nicht nur die Deutsche

Der SSW kritisiert die Entscheidung des CDU-Bundesparteitags, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Der Parteitag in Stuttgart hat beschlossen, den Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ im Artikel 22 GG festzuschreiben.
„Ein solcher Beschluss ist im Europa des 21. Jahrhunderts vollkommen anachronistisch. Damit ignoriert die größte Partei Deutschlands vollkommen, dass die Bundesrepublik auch Bürgerinnen und Bürger umfasst, die anerkanntermaßen eine andere Sprache haben. Wir fordern nun die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eindringlich auf, sich von diesem Vorschlag zu distanzieren“, sagt die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk.


Der Beschluss der CDU widerspricht der „Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen“ und der „Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten“, die beide von der Bundesrepublik ratifiziert worden sind. Er zerschlägt den konstruktiven, vom gegenseitigen Respekt getragenen Dialog von Mehrheit und Minderheiten in Deutschland.

Die Entscheidung der CDU ist nicht nur eine Absage an eine offene Gesellschaft, die auch die Sprache und Kultur der Einwanderer respektiert. Sie ist eine Ohrfeige für die vier anerkannten Minderheiten in Deutschland, die Dänen und Friesen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die Sorben in Brandenburg und Sachsen und die Sinti & Roma in der gesamten Bundesrepublik. Dies sind Bürgerinnen und Bürger mit deutschem Pass, die ihre staatsbürgerlichen Pflichten erfüllen, zum Gemeinwohl beitragen und loyal zu diesem Land stehen, wie alle anderen. Deshalb fordern wir die CDU auf, klar zu stellen, dass die Sprachen Sorbisch, Dänisch, Friesisch und Romanes ebenso zur Bundesrepublik gehören, wie die Deutsche.

Der rückwärtsgewandte Beschluss des CDU-Bundesparteitags zur deutschen Sprache macht deutlich, dass der Schutz und die Förderung der vier anerkannten Minderheiten endlich auch im Grundgesetz verankert werden muss. Nur so macht die Bundesrepublik deutlich, dass sie ebenso loyal zu ihren Minderheiten steht wie die Minderheiten zur Bundesrepublik.“





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