Pressemitteilung · 20.07.2017 SSW wirkt: Land zahlt Urlaubszuschuss an bedürftige und kinderreiche Familien

Einkommensschwache und kinderreiche Familien können ab sofort Zuschüsse vom Land für den Familienurlaub beantragen. Dank einer Initiative des SSW aus dem Jahr 2016.

Endlich Sommerferien. Für viele Familien heißt das: Auto packen oder rein in den Flieger und ab in den Süden. 

Doch auch in diesem Jahr werden viele Kids die schulfreien Wochen zuhause verbringen. Denn rund ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland lebt in Haushalten, die sich keinen Urlaub leisten können. 

Damit ist jetzt Schluss: Denn mit dem Inkrafttreten der neuen Jugendferienwerksrichtline ist es finanziell leistungsschwachen und kinderreichen Familien ab sofort möglich, einen Landeszuschuss für den Familienurlaub zu beantragen. 

Die Fördermaßnahme geht auf eine Initiative des SSW aus dem Jahr 2016 zurück. Der SSW hatte in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, dass jährlich zusätzliche 200.000 Euro für die Förderung der Familienerholung bereitgestellt werden. Der Betrag wurde wie vereinbart im Haushalt 2017 hinterlegt, allerdings musste zunächst die  Jugendferienwerksrichtline entsprechend geändert werden. Am 17. Juli wurde die neue Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Juni in Kraft. 

„Dies bedeutet: Familien können noch pünktlich zum Sommerferienbeginn einen Urlaubszuschuss beantragen. Damit geht ein großer Herzenswunsch des SSW in Erfüllung“, freut sich Flemming Meyer, sozialpolitischer Sprecher des SSW im Landtag. 

Anträge sind an die Jugendämter der zuständigen Kreise und kreisfreien Städte oder an den Landesjugendring zu stellen. Hier erhalten Familien auch weitere Informationen zu den Bedingungen der Förderung.  

Die Idee staatlich geförderter Familienerholung ist nicht neu. Schon in den 50er und 60er Jahren entstanden im Zuge des Wohlfahrtsgedankens in der ganzen Republik Familienferienstätten, die typisch von Kirchen, Gewerkschaften und gemeinnützigen Vereinen betrieben wurden. Die Bundesländer richteten damals Förderprogramme ein, die einkommensschwachen und kinderreichen Familien einen Erholungsurlaub in diesen Stätten ermöglichen sollten. Heute existieren nur noch in 8 der 16 Bundesländer derartige Förderprogramme. In Schleswig-Holstein wurde die Individualförderung 2011 von der schwarz-gelben Landesregierung eingestellt. 

„Es gab und gibt zwar Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Doch seien wir ehrlich: Durch den Arbeits- und Schulalltag sind die Familien schon genug auseinander gerissen. Urlaubszeit sollte Familienzeit sein – auch für jene, die nicht die notwendigen Mittel aufbringen können. Deshalb haben wir uns für diese Familienförderung stark gemacht“, so Flemming Meyer. 

Die neue Ferienwerksrichtlinie ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

<link http: www.schleswig-holstein.de de fachinhalte k kinderjugendhilfe jugendferienwerk.html external-link-new-window>www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/Jugendferienwerk.html

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