Pressemitteilung · 26.01.2005 SSW zieht Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zurück

Spoorendonk: IFG-Verbesserungen sind Voraussetzung für eine SSW-tolerierte Landesregerierung

Der SSW hat heute seinen Entwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zurückgezogen. „Es ist enttäuschend, dass die große Mehrheit im Landtag keine deutliche Verbesserung des Bürgerrechts auf Informationszugang wünscht. Wir werden den Vorschlag aber nach der Wahl wieder einbringen“, sagt die Vorsitzende der SSW-Landtags­gruppe, Anke Spoorendonk.

"Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des IFG wollten wir das Recht der Bürger auf Auskunft über die öffentlichen Verwaltungen stärken. Diesen Gesetzentwurf hat die rot-grüne Mehrheit aber durch einen Änderungsantrag so weit verwässert, dass wir ihn jetzt zurückziehen mussten.

Wir waren bereit, im Ausschuss Kompromisse einzugehen und haben selbst auch noch Änderungsvorschläge gemacht.  Der Vorschlag von Rot-Grün wurde aber nicht mit uns abgestimmt und enthält kaum Verbesserungen. Der SSW will lieber keine Änderung als eine lasche Änderung, die den Bürgern keine neuen Vorteile bringen würde."

Spoorendonk kündigt an, dass der SSW den Gesetzentwurf nach der Wahl wieder auf den Tisch bringen wird: "In der neuen Legislaturperiode werden wir diesen Vorschlag noch einmal stellen. Der SSW hat beschlossen, dass er nur eine Landesregierung unterstützen wird, die das Recht der Bürger auf Informationszugang ausbaut.  Dazu gehören auf jeden Fall die vorgeschlagenen Änderungen des IFG."

Hintergrund

Mit dem im September 2004 eingebrachten SSW-Gesetzentwurf sollte vor allem die „Flucht ins Privatrecht“ verhindert werden: Während das "Informations­freiheits­gesetz" (IFG) heute schon den Informationszugang zu Behörden eröffnet, sollten zukünftig auch Daten von privaten Unternehmen zugänglich sein, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen. Diese Unternehmen halten heute vielfach ihre Informationen zurück mit der Begründung, dass sie keine Behörden im Sinne des IFG sind. Da aber immer mehr öffentliche Aufgaben in den halbprivaten und privaten Bereich verlagert werden, muss die Informationsfreiheit nach Ansicht des SSW auch dort gelten.

Mit dem SSW-Gesetzentwurf sollte ebenfalls die neue  EU-Umweltinformations­richt­linie um­gesetzt werden, die bis zum 14.02.2005 in Landesrecht umgesetzt werden muss. Diese sieht gerade vor, dass ein Informationsanspruch gegenüber Privaten besteht, die öffent­liche Aufgaben wahr­nehmen. Nach Ansicht des SSW sollte das IFG gleichzeitig den Zugang zu Umwelt­informationen regeln, damit die Bürger nicht auf verschie­dene Gesetze angewiesen sind, um ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informa­tionen geltend zu machen

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 18.03.2026 Preiswucher an der Zapfsäule stoppen – Mobilität darf kein Luxus werden

Anlässlich der durch den Krieg in Nahost stark gestiegenen Energiepreise in Deutschland fand heute im schleswig-holsteinischen Landtag eine Debatte über Möglichkeiten zur Entlastung der Menschen statt. Der Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, spricht sich für eine befristete Senkung der Energiesteuer sowie zeitlich begrenzte Preiserhöhungen an Tankstellen aus.

Weiterlesen

Rede · Sybilla Nitsch · 19.03.2026 Fach- und Führungskräftemangel im Justizvollzugsdienst begegnen – Aufstieg erleichtern

Die derzeitigen Möglichkeiten reichen nicht aus, sind schwierig und kommen für viele zu spät.

Weiterlesen

Rede · Christian Dirschauer · 19.03.2026 Bingo-Fördermittel: Braucht es wirklich neue Regeln?

Die Bingo-Förderung wirkt – auch im Tierschutz. Die Kritik der FDP geht an der Realität vorbei. Wir brauchen eine sachliche Weiterentwicklung statt vorschneller Einschränkungen.

Weiterlesen