Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 26.09.2001 Stärkung des Föderalismus

„Das Parlament erstarrt immer öfter in einer selbstgewählten Ohnmacht“ heißt es in einem Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, der sich vor rund einem Jahr mit der Einsetzung einer Enquete-Kommission des Bayerischen Landtages zum Thema „Reform des Föderalismus - Stärkung der Landesparlamente“ befasste.

Die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Föderalismus“ kennen den genannten Zeitungsartikel, daher werde ich ihn jetzt auch nicht im Einzelnen zitieren. - Wer Lust hat, ihn zu lesen, hat, kann ihn sich ja ausleihen. – Interessant ist aber, wie in einer Momentaufnahme plastisch dargestellt wird – ich zitiere: “Wie der Bayerische Landtag Stück für Stück seine Macht an die Staatsregierung verliert“.

Zu Recht kann nun der Einwand geltend gemacht werden, dass wir uns in Schleswig-Holstein und nicht in Bayern befinden, und dass es mit der großen Parlaments- und Verfassungsreform 1990 u.a. darum ging, dem Parlament seine Macht zurückzugegeben. Dennoch wirkt nicht alles fremd, was als Problem in Bayern aufgezeigt wird. Auch deshalb haben wir von Anfang an die Bestrebungen des Landtagspräsidenten unterstützt, die Positionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages in die aktuelle Föderalismus-Diskussion auf Bundesebene einzubringen. Der Ablauf der Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich machte deutlich, wie schwierig es ist, sich Gehör zu verschaffen:

Die Länder sahen gezwungenermaßen ein, dass die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung ohne Beteiligung der Parlamente unter Dach und Fach kam, d.h. dass man sich von vornherein auf die Zeit „danach“ konzentrierte. Enttäuschend war dabei – das sollte noch mal gesagt werden – dass sich die Konferenz der Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten nicht geltend machen konnte. Auch wenn die Konferenz kein Beschlussgremium ist, wäre sie ein Sprachrohr der Parlamente gewesen.

Vor diesem Hintergrund hat der vorliegende Antrag nicht zuletzt die Funktion, den Landtagspräsidenten mit einem formalen Mandat zu versehen, damit er sich im Namen des Schleswig-Holsteinischen Landtages verstärkt an der Debatte um die Weiterentwicklung des Föderalismus durch eine Stärkung der Länder und der Länderparlamente beteiligen kann. Daher ist es bedauerlich, dass sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen dem gemeinsamen Antrag nicht anschließen konnte.

Dass eine Weiterentwicklung des Föderalismus nicht ohne weiteres zu einer Stärkung der Landesparlamente führt, geht schon aus der Tatsache hervor, dass in der auf Bundesebene eingesetzten Reform-Kommission die Landesregierungen und nicht die Landesparlamente vertreten sind.

Mit anderen Worten: Es wird nur gelingen, eine Änderung in der Zusammensetzung der Kommission herbeizuführen, wenn die Landtage über Parteigrenzen hinweg genügend Druck ausüben. Unser Entschließungsantrag wird dabei hoffentlich wegweisend sein. Vorerst gibt es aber keine Plattform für die von uns formulierten Forderungen, das muss man klar sagen.

Genau so klar muss gesagt werden – was ja auch Bestandteil des Antrages ist, dass die Landesregierungen zwar das Mandat haben, die Interessen der Länder über die Bundesebene wahrzunehmen. „Sie haben aber nicht das Mandat, die Landsparlamente in allen ihre Stellung als Verfassungsorgan betreffenden Fragen gegenüber dem Bund zu vertreten,“ heißt es dann im Antrag.

Das ist so – auch wenn sich die Länder, wie von Bündnis90/Die Grünen angeführt, mehrfach ihre Rechte von den Länderregierungen haben „abkaufen“ lassen.

Aus Sicht des SSW ist es viel schlimmer, dass in einigen – oder vielleicht in vielen – Landesparlamenten das Wirklichkeit ist, was die Süddeutsche Zeitung in dem von mir genannten Artikel über den Bayerischen Landtag erzählt, dass nämlich die Mehrheitsfraktion, in diesem Fall die CSU, eher gewillt ist, die Interessen der Regierung als die des Parlaments zu gewährleisten.

Statt zwischen der Legislative und Exekutive zu trennen, besteht also die Trennung zwischen Opposition und Regierung sowohl auf der legislativen als auch auf der exekutiven Ebene. In Schleswig-Holstein wurde dieses Machtgeflecht mit der Verfassungsreform von 1990 zwar aufgebrochen, aber dennoch gibt es heute ähnliche Tendenzen. Der Geist dieser Reform könnte deshalb nach 10 Jahren wieder gestärkt werden.

Daher sollten wir gemeinsam daran arbeiten, für eine Stärkung des Föderalismus dort einzutreten, wo wir als Parlament das Zepter in der Hand haben, z.B. bei den Voten der Landesregierung für den Bundesrat. Die Forderung nach einer dahingehenden Erweiterung des Artikels 23 des Grundgesetzes (GG) ist daher richtig. Die Landesregierung soll in ihrer Arbeit nicht behindert werden, aber dennoch sollten wir als Parlament uns von unserer selbstgewählten Bescheidenheit verabschieden.

Aus SSW-Sicht muss in diesem Zusammenhang weiterhin angesprochen werden, dass wir mehr als bisher die Möglichkeiten, die uns als Parlament im gesetzgeberischen Bereich noch verblieben sind auch ausnutzen müssen. Konkretes Handeln auf Landesebene bewirkt viel mehr – und findet auch stärker Akzeptanz bei den Menschen – als immer wieder Resolutionen oder Anträge zu verabschieden, worin die Bundesregierung oder die EU zum Handeln aufgefordert werden. Mit einem Satz: Der Landtag muss selbst wollen und wirken.

Obwohl sich die Bundesländer und der Bund auf eine Neuordnung des Länderfinanzausgleiches einigen konnten, ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass eine Neuordnung der Finanzbeziehungen insgesamt zwischen Bund, Länder und Gemeinden weiter auf der Tagesordnung steht. Wir brauchen neben der Entflechtung der Gemeinschaftsaufgaben auch eine Reduzierung der so weit ausgebreiteten Mischfinanzierung. Dabei unterstützt der SSW die Forderung, „dass die Körperschaft, die öffentliche Ausgaben veranlasst, auch selbst über die Steuern oder Abgaben beschließen darf, die zur Deckung dieser Aufgaben erforderlich sind.“ Ähnliche Modelle kennen wir bereits aus Dänemark, wo beispielsweise auf kommunaler Ebene eigene Steuererhebungen möglich sind.

Deshalb begrüßen wie ebenfalls die Forderung nach eigener Länderkompetenz zur Erhebung von Steuern. Auch hier ist es richtig, dass für Steuerarten, deren Ertrag heute schon ausschließlich den Ländern zusteht, die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz an die Länder geht. Das gleiche gilt für die Erweiterung des Konnexitätsprinzips. Bund und Länder müssen selbstverständlich für die Ausgaben, die sie durch ihre politischen Entscheidungen veranlassen, selbst aufkommen. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen,“ ist ein Grundsatz, den jeder verstehen kann.

Wenn nur ein Teil der Forderungen dieses Antrages umgesetzt werden, dann wären wir dem Ziel einer Stärkung des Föderalismus in Deutschland schon ein ganzes Stück näher gekommen.

Zu guter Letzt noch ein Wort zum Thema deutscher Föderalismus und Europa, das in diesem gemeinsamen Antrag kurz angesprochen wird. Auch wir begrüßen, dass die Bundesländer durch die Erweiterung des Artikels 23 GG gegenüber Entscheidungen der Europäischen Union gestärkt worden sind. Diese erweiterten Mitspracherechte sichert den Einfluss der Bundesländer bei entscheidenden europäischen Fragen. Dennoch warnen wir davor zu glauben, dass man das deutsche Föderalismus-Modell mit Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat einfach auf die europäische Ebene übertragen kann. Das kann und wird nicht funktionieren. Es ist beispielsweise ein Fehlschluss zu glauben, dass man den Ausschuss der Regionen zu einer 2. oder 3. Kammer der EU aufwerten kann.

Die europäischen Länder haben ganz unterschiedliche Verwaltungsstrukturen, die geprägt sind durch die nationalen Entwicklungen. So sind Länder wie Frankreich und Dänemark stark zentralistisch ausgerichtet. Während Deutschland, Spanien und Italien beispielsweise mehr oder weniger föderalistische Strukturen aufweisen. Allein deshalb werden viele nationale Regierungen diesen Weg nicht mitmachen. Einigen wir uns doch darauf, dass die europäische Zusammenarbeit zwar verbessert werden muss, aber ohne alles über einen Kamm zu scheren oder ohne dass alle in einen Topf gesteckt werden. Eine faire und zukunftsfähige europäische Zusammenarbeit muss die Vielfalt der europäischen Kulturen und Nationen samt ihrer Eigenheiten respektieren – nur so wird man alle mit ins Boot bekommen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.01.2021 Wir dürfen die Grenzpendler nicht im Stich lassen!

Zur Situation der Grenzpendler nach den Corona-Verschärfungen an der dänischen Grenze nehmen der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer und MdL Jette Waldinger-Thiering Stellung:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 10.12.2020 Negative Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg zur Schülerbeförderung der dänischen Minderheit ist Diskrimination!

Mit großem Unverständnis reagierte der SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer auf die Entscheidung des Kreistages in Schleswig-Flensburg in 2021 keinen Zuschuss mehr für die Schülerbeförderung der dänischen Minderheit zu geben.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flemming Meyer (2009–2020) · 31.07.2020 Mange tak und auf Wiedersehen

Weiterlesen