Rede · 25.08.2011 Stärkung des schleswig-holsteinischen Archivwesens

In unserer Großen Anfrage zum Schleswig-Holsteinischen Archivwesen hat die Landesregierung eine beeindruckende Mängelliste für das Archivwesen festgestellt. Allerdings fehlt es an Handlungsansätzen, wie mit diesen Mängeln umgegangen werden soll. Die Landesregierung stellt fest und schweigt. Das ist zu wenig. Die Archive sind das kulturelle Gedächtnis des Landes und so bedeutsam, dass wir Archivierungslücken und wegbrechende Aufgaben nicht einfach hinnehmen können.

Der SSW hat deshalb einen Antrag zur Stärkung des schleswig-holsteinischen Archivwesens gestellt. Dabei ist uns durchaus klar, dass wir nicht alle Schwachstellen auf einmal beheben können, darum müssen wir Schritt für Schritt vorgehen. Drei erste Schritte haben wir heute vorgelegt.

Als Erstes fordern wir die konsequente Umsetzung des § 15 des Landesarchivgesetzes. Demnach sind alle Kreise, Gemeinden und Ämter zu einer fachgerechten Archivierung verpflichtet. Mit Stand vom 09. Juni 2010 fehlen aber in Schleswig-Holstein drei Kreisarchive, neun Stadtarchive, 34 Amtsarchive und zehn Archive der Gemeinden und amtsfreien Gemeinden. Das Landesarchivgesetz darf auf kommunaler Ebene aber nicht einfach ignoriert werden. Wenn die Kommunen den Wert dieser Archive nicht erkennen, muss das zuständige Ministerium aus unserer Sicht die verschiedenen Organisationsmöglichkeiten zur Einrichtung von Archiven mit den Akteuren vor Ort prüfen und deren Realisierung begleiten.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur Einrichtung von Archiven: eigene Archive, Archivverbünde oder die Abgabe der Archivierung an Kreisarchive. Dabei fordern wir ja noch gar nicht die notwendige Fachlichkeit oder technische Unterstützung zur digitalen Archivierung. Aber wenn die Kommunen vom Ministerium unterstützt werden, muss es möglich sein, zeitnah endlich Archive aufzubauen oder gemeinsam die Kreisarchive so auszubauen, dass diese als Kompetenzzentren die Aufgaben für die Kommunen wahrnehmen können.

Als Zweites fordern wird, dass das Schleswig-Holsteinische Landesarchiv von weiteren Kürzungen im Personalbudget ausgenommen wird. In den letzten 15 Jahren wurden die Personalstellen beim Landesarchiv halbiert, derweil eine Verdopplung der Aufgaben stattgefunden hat und die Bestände erheblich gewachsen sind. Es gibt Pläne, dass beim Landesarchiv bis 2015 von den 35 Mitarbeitern sechs weitere eingespart werden sollen. Das Landesarchiv kann aber keine weiteren Kürzungen vertragen. Schon heute kann der Alltagsbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden. Das Archiv hat die Öffnungszeiten gekürzt und kann Reproduktionswünschen nicht mehr nachkommen. Die Grenzen sind also erreicht, wenn wir die Arbeit des Landesarchivs nicht weiter gefährden wollen.

Als Drittes fordern wir Landesregierung und Landesarchiv auf, sich zusammenzusetzen und ein Zukunftskonzept für das Landesarchiv bis 2025 zu erarbeiten. Es darf nicht sein, dass das Landesarchiv durch die Kürzungen im Personalbudget langsam von Innen ausgehöhlt wird. Das Landesarchiv muss seine Aufgaben adäquat erfüllen, dafür braucht es aber auch die entsprechende Finanzierung. Mit anderen Worten: die Erfüllung der Aufgaben darf nicht nur gefordert werden, sondern muss auch möglich sein.

Die Förderung der Kultur ist in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins verankert. Dazu gehören auch die Archive, die einen gesetzlichen Auftrag zur Sicherung, Erhaltung und Benutzung unseres schriftlichen Kulturguts besitzen. Das Archivrecht gesteht allen das Recht zu, Archivgut frei einzusehen. Dies ist eine große Errungenschaft, die nicht selbstverständlich ist. Allerdings nützt sie nichts, wenn es die Archive entweder gar nicht gibt - obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben sind - oder sie nicht funktionieren - weil sie nicht vernünftig ausgestattet sind. Die Geschichte Schleswig-Holsteins ist einzigartig, lasst uns sie gemeinsam sichern. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung unseres Antrages im Ausschuss.

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