Rede · 11.09.2002 Standardöffnungsgesetz

Der SSW hat von Anfang an die Haltung vertreten, dass wir den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung auf keinen Fall zustimmen werden. Der Gesetzentwurf der FDP - der ja offensichtlich fast wortgleich von einer entsprechenden gesetzlichen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern übernommen wurde – sieht vor, dass die Kommunen einen generellen Anspruch auf die Befreiung von gesetzlichen Standards und Verordnungen bekommen. Es handelt sich dabei um gesetzliche Standards vom Brandschutzgesetz über das Rettungsdienstgesetz oder das Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Verordnung über Kindertageseinrichtungen - um nur einige zu nennen.

Durch einen einfachen Antrag sollen die Kommunen nach §2 Absatz 1 des Gesetzes die Möglichkeit bekommen innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von einem der vorgeschriebenen gesetzlichen Standards zu erreichen. Der Antrag darf nach §2 Absatz 2 nur abgelehnt werden, wenn „durch das Aussetzen des Standard eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen und sonstiger Rechtsgüter entstehen würde.“ Wir haben schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass diese Formulierung sehr unklar und dehnbar ist.

Wenn der Antrag auf Befreiung von der Landesregierung aus anderen Gründen als in §2 Absatz 2 vorgesehen verweigert wird, dann muss das Land dem Antragsteller die aus der Beibehaltung entstehenden Mehrkosten erstatten. Hier tritt eigentlich klar zutage, was dieses Gesetz bewirken soll und bewirken wird. Denn am Ende dreht es sich um ein Gesetz, dass dazu dient, die Kosten der Kommunen zu senken. In Prinzip sind wir natürlich auch dafür, dass den Kommunen weniger Kosten auferlegt wird. Aber die Sache hat einen entscheidenden Hacken: Eine Aufhebung der Standards wird natürlich zu einer Senkung der Qualität und einer unterschiedlichen Qualität in verschiedenen Gemeinden sowie in einigen Bereichen zur Absenkung der Sicherheit führen.

Die FDP hat im Landtag und in den Ausschüssen argumentiert keine Kommunen wäre bereit einen solchen Preis zu zahlen. Aber dabei haben sie aus unserer Sicht eines nicht berücksichtigt: Die Finanzlage vieler Kommunen ist so dramatisch, dass man vielerorts sicherlich sehr schnell Anträge auf Standardbefreiung stellen würde – auch in den sensiblen Bereichen.

Wir meinen , dass es der falsche Weg ist die Finanzprobleme der Kommunen durch die Möglichkeit einer allgemeinen Standardöffnung zu lösen. Wir plädieren stattdessen – wie Sie wissen – für eine Finanzreform, die endlich den Kommunen einen angemessenen finanziellen Handlungsspiel schafft.
Dazu kommt, dass sich das Land durch dieses Gesetz quasi als Gesetzgeber aus der Verantwortung stiehlt. Denn warum sind diese Standards in den Gesetzen enthalten, wenn sie an Ende keiner einhält? Mit diesen Gesetz würden wir uns als Parlament ein Stück überflüssiger machen.

Wir haben aber signalisiert, dass wir durchaus bereit sind, einige der angesprochenen Standards, die möglicherweise überflüssig sind, auf den Prüfstand zu stellen. Wir hatten uns erhofft, dass wir diese Diskussion im Ausschuss weiter führen können. Leider war dieses im Ausschuss nicht möglich. Daher bleibt uns jetzt nur den Gesetzentwurf als ganzes abzulehnen.

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