Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 19.02.2003 Strandbeparkung in St. Peter Ording

Bei der Strandbeparkung in St. Peter-Ording kann man eigentlich drei Fakten voranstellen, die für die zukünftige Entscheidung wichtig sind:
Erstens: Das Strandbeparken ist unschädlich. Die heutigen Fahrzeuge lecken nicht so, wie vielleicht noch in den 60’er Jahren und hinterlassen auch keine Öllachen am Strand. Wäre dies so, müsste man in der Tat eingreifen. Auch das Argument, dass sich der Sand aufgrund des Gewichts der Fahrzeuge verdichtet, zieht nicht so richtig. Der Strand unterliegt vor allem im Frühjahr und im Herbst enormen Naturgewalten, die regelmäßig das gesamte Gelände aufwühlen und somit auch die vermeintlichen Verdichtungen des Grundes wieder beseitigen. Das wichtigste aber ist, dass wir hier von noch nicht einmal 3 % des gesamten Außensandes vor dem westlichen Eiderstedt reden. Mehr als 97 % bleiben von der Beparkung frei. Auch vor diesem Hintergrund kann man nur sagen, dass die ökologischen Auswirkungen der Strandbeparkung verschwindend gering sind.
Zweitens: Der Tourismus auf Eiderstedt und in den angrenzenden Regionen wird leiden. Er wird sogar enorm leiden. St. Peter-Ording ist der Festlandsstrand überhaupt. Wie überall lebt auch der Tourismus in St. Peter von Familien und Tagesgästen. Und diese bleiben weg, wenn sie nicht mit dem Auto an den Strand fahren können. Da helfen dann auch keine Naturtourismusprojekte, die man der Gemeinde andient. Das eine Marktsegment – nämlich die Familien und Tagesbesucher – bricht weg und das andere Marktsegment – nämlich die Naturtouristen – kann bei weitem die Einbrüche nicht ausgleichen, weil dieses Marktsegment im entferntesten nicht so groß ist, wie das derzeit vorhandene. Sperrt man den Strand, schießt man sich selbst ins Knie.
Drittens: Vertrag ist Vertrag. Die Gemeinde St. Peter und das Land Schleswig-Holstein haben 1999 einen Vertrag geschlossen, der eine Einschränkung der Standbeparkung vorsieht, bevor dann irgendwann die Strandbeparkung ganz abgeschafft wird. Mit Recht pocht der Umweltminister darauf, dass der Vertrag eingehalten wird. Schließlich fordern wir auch immer alle den Vertragsnaturschutz und dann muss sich auch darauf verlassen können. Dass er also hier sehr vorsichtig agiert, ist zu verstehen.

Kommen wir nun aber zur Bewertung der Lage. Warum hat man eigentlich seinerzeit eine Einschränkung der Strandbeparkung gewünscht? Neben den, wie vorher schon erwähnt, nicht stichhaltigen ökologischen Argumenten, wurde immer wieder gesagt, ein Strand voller Autos passe nicht in einen Nationalpark. Das scheint mir auch der Hauptgrund zu sein, warum die Einschränkung der Strandbeparkung verlangt wird. Das Ganze scheint eine psychologische Komponente zu haben und basiert auf dem Festhalten an Prinzipien. Und genau diese Prinzipientreue macht die Diskussion so gefährlich. Die Menschen vor Ort können nicht verstehen, warum etwas verboten werden soll, was nicht schadet. Sie können nicht verstehen, dass in wirtschaftlich schlechten Zeiten, ein Wirtschaftszweig aus Prinzipienreiterei zerschlagen wird. Die Menschen, die vom Tourismus leben, spüren jetzt schon den Gegenwind, der ihnen ins Gesicht bläst. Deshalb verstehen sie nicht, wenn man ihnen noch mehr Steine in den Weg legt.
So menschlich es ist, dass man an einem Vertrag festhält, so wichtig ist es aber auch, dass man den Mut hat, einen Vertrag noch zu verbessern und ihn an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen.
Eine zukünftige Regelung wurde ja in zwei Varianten durch den Umweltminister angeboten. Eine davon ist für St. Peter völlig inakzeptabel, da sie die Schließung des Strandes in St. Peter-Böhl vorsieht. Wer dort sein Ferienquartier oder seinen gastronomischen Betrieb hat, kann dann den Laden dicht machen. Die zweite Variante, mit einer auf St. Peter-Ording und St. Peter-Böhl aufgeteilten Strandöffnungsregelung ist aber eine Basis, auf der man verhandeln kann. Das größte Problem ist dabei sicherlich, die vorgeschlagene Erhöhung der Parkgebühren auf dem Strand. Eine solche Regelung hätte einen ähnlichen Effekt, wie die Schließung des Strandes und kann daher auch nicht akzeptiert werden. Aber trotzdem scheint die zweite Variante ein Weg zu sein, sich doch noch zu einigen. Und beide Partner haben ein Interesse an der Einigung. Die Gemeinde will den Tourismus absichern und das Umweltministerium kann eines der letzten großen Konfliktfelder im Zusammenhang mit dem Nationalpark Wattenmeer aus der Welt schaffen. Das sollte für beide Motivation genug sein, sich zu einigen. Deshalb können wir auch den beiden vorliegenden Anträgen nicht zustimmen, da wir der Meinung sind, dass beide Anträge nur die jeweiligen unvereinbaren Haltungen manifestieren und wir hier als Landtag ohnehin nicht in die konkreten Verhandlungen eingreifen können. Letztendlich muss man aber sagen, am besten wäre es gewesen, wenn man die Strandbeparkung von vornherein so belassen hätte, wie sie jahrzehntelang war.

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