Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 13.09.2002 Tätigkeitsbericht 2001 der Bürgerbeauftragten

Es hat sich mittlerweile fast schon eingebürgert, dass die Berichte der Bürgerbeauftragten an den Landtag hier im Plenum ohne viele Worte in die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden. Ich freue mich, dass dieses trotz allem heute nicht geschehen ist, denn dieses ist der erste Bericht der neuen Bürgerbeauftragten und der hat die Aufmerksamkeit des ganzen Landtages verdient. Vor nunmehr einem Jahr hat die Bürgerbeauftragte die Nachfolge von Sigrid Warnicke angetreten. Das ist für mich Anlass festzustellen: Die Füße von Frau Wille-Handels sind groß genug.

Die Bürgerbeauftragte setzt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wertvolle Arbeit der bisherigen Beauftragten fort. Der Nutzen besteht nicht nur darin, dass sie bei 87 % der zulässigen Eingaben – immerhin 1752 Fälle – erfolgreich helfen konnte. Die Bürgerbeauftragte gibt uns auch Hinweise, wo es Probleme gibt, die einer politischen Lösung bedürfen.
Hier hat auch der Landtag eine Bringschuld gegenüber der Bürgerbeauftragten. Von den 15 „alten“ Anregungen sind 11 bisher nicht erfolgreich im Sinne der Bürgerbeauftragten abgeschlossen. Hiermit müssen wir uns noch genauer befassen. Allerdings scheint es vielfach so, dass die Eingaben Bundesgesetzgebung insbesondere im Sozialrecht betreffen. Dieses macht deutlich, dass wir endlich auch eine Ombudsinstitution auf Bundesebene brauchen.

Ich möchte noch kurz auf ein Problem eingehen, dass sich in ähnlicher Form in dem Bericht des Datenschutzbeauftragten wiederfindet. Es betrifft des Umgang des Norddeutschen Rundfunks mit Menschen mit Behinderungen. Diese können beim NDR eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Allerdings müssen sie sich dafür „ausziehen“ lassen.

Der NDR akzeptiert nicht, wenn schwerbehinderte Menschen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde und dieses auch im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Ohne Rechtsgrundlage fordert er die Offenlegung von besonders schützenswerten Sozialdaten oder gar besondere Bescheinigungen. Auf Nachfrage der Bürgerbeauftragten wollte die Medienaufsicht nicht tätig werden.

Der Datenschutzbeauftragte macht zudem seit Jahren darauf aufmerksam, dass der NDR bei der Rundfunkgebührenbefreiung für Studierende eine beispiellose Offenlegung von persönlichen finanziellen Daten fordert.

Zwei Beauftragte des Landtages machen unabhängig von einander darauf aufmerksam, dass der Norddeutsche Rundfunk sich anmaßt, Daten für die Gebührenbefreiung zu fordern, die nicht einmal Finanzämter und Sozialämter verlangen. Dabei gibt es nicht einmal eine Rechtsgrundlage, die die Speicherung dieser Daten regelt. Ich meine, dass der Landtag und die Landesregierung den Dialog mit dem NDR suchen sollte, um diesen Missstand aus der Welt zu bringen.

Ich danke Frau Wille-Handels und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerbeauftragten für den Bericht und ihr alltägliches Engagement, das bestimmt nicht immer einfach ist. Wir werden ihre Arbeit weiterhin gerne unterstützen.

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