Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 24.09.2004 Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans

Da wir bereits im April durch die Landesregierung über die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes unterrichtet wurden, fordert die CDU nun, dass insbesondere der Teil zu den Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs schnellstmöglich umgesetzt wird. Nun kann man natürlich der Auffassung sein, dass 5 Monate ausreichen sollten, um eine Teilfortschreibung umzusetzen.

Doch ich glaube, dass der CDU in diesem Fall nicht bewusst ist, wie wichtig dieser Bereich für die Planungsmöglichkeiten der Städte und Kommunen und für die betroffene Wirtschaft ist. Denn man kann sich doch an fünf Fingern abzählen, dass wir es hier mit einem Mosaik an unterschiedlichsten Interessen zu tun haben, die vernünftig gegeneinander abgewogen werden müssen, bevor die Fortschreibung im Landesraumordnungsplan übernommen wird. Daher bin ich der Auffassung, dass wir uns diese Zeit nehmen müssen, um in Sinne aller Betroffenen zu tragbaren Planungsgrundlagen zu kommen.

Zum Verfahren möchte ich nur kurz sagen, dass die Anhörung zur Teilfortschreibung noch in vollem Gang ist und dass diese im Oktober abgeschlossen sein wird. Danach wird es nochmals im Landesplanungsrat debattiert. Es ist also nicht so, dass die Teilfortschreibung jetzt im Ministerium nur still rumliegt.

Für den SSW möchte ich feststellen, dass wir die Ziele der Teilfortschreibung durchaus unterstützen. Mit der Fortschreibung zu Einkaufseinrichtungen soll künftig vermieden werden, dass es zu einem Wildwuchs im Land kommt. Unsere Aufgabe als Politik ist es, diesem entgegen zu wirken. Dies wird auch von Einzelhandelsvertretern gesehen, die davor warnen, dass wir in Schleswig-Holstein bereits eine Überversorgung im Einzelhandelssektor und speziell im Lebensmitteleinzelhandel haben.

Mit der Erweiterung des Landesraumordnungsplanes ist eine Stärkung der Ober- und Mittelzentren vorgesehen, wenn es um einzelhandelsbetriebliche Neuansiedlungen geht. Hierbei ist unter anderem vorgesehen, dass es zu einer Stärkung der innerstädtischen Bereiche kommt. Diese Vorgabe unterstützt der SSW, da das Problem der aussterbenden Innenstädte bereits seit Jahren fortschreitet.

Raumordnung hat aber auch die Aufgabe weitsichtig zu planen und ich stelle fest, dass dies hier der Fall ist. Denn durch die Stärkung der Innenstädte wird dem Aspekt der demografischen Entwicklung Rechnung getragen. Damit einhergehend bedeutet dies, dass die Infrastruktur die damit zusammenhängende Entwicklung auffangen kann. Eine Stärkung der Innenstädte bedeutet aber auch, ein Rückgang von Flächenversiegelungen auf der grünen Wiese. Dies ist durchaus ein positiver Nebeneffekt.

Es ist aber auch vorgesehen, dass echte Nahversorgungseinrichtungen künftig stärker am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden sollen. Denn nur dadurch sichern wir die bedarfsgerechte Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in allen Gemeinden und darauf kommt es uns an. Daher ist es zu begrüßen, dass vorgesehen ist, Discountmärkte nur noch in Kerngebieten oder Sondergebieten anzusiedeln.

Wenn es um größere Ansiedlungen geht, müssen wir feststellen, dass den Ober- und Mittelzentren durch die Teilfortschreibung ein längerer Hebel an die Hand gegeben wird, im Verhältnis zu den angrenzenden Nachbargemeinden. Wir verstehen das so, dass angrenzende Gemeinden hier nicht mehr ohne weiteres größere Ansiedlungen bekommen können. Hier eröffnet die Fortschreibung aber die Möglichkeit, dass dies nur dann zulässig ist, wenn die entsprechenden Ober- oder Mittelzentren diesem zustimmen. Das bedeutet, dass Umlandgemeinden verstärkt das Gespräch mit den Städten suchen müssen. In diesem Zusammenhang sind wir uns durchaus der Problematik bewusst. Damit es hier aber nicht zu einem Ungleichgewicht kommt, wäre daher ein Zusammenschluss von Kommunen denkbar und würde vieles vereinfachen. Also auch dieses Thema spricht für eine kommunale Gebietsreform.

Die von mir genannten Punkte sind nur ein Teil dessen, was alles aus der Fortschreibung hervorgeht. Daher sind wir der Auffassung, dass wir uns durchaus die notwendige Zeit nehmen sollten, bevor die Teilfortschreibung im Landesraumordnungsplan übernommen wird.

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