Rede · 18.06.2008 Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden


Die Wellen schlugen hoch, als vor gut einem halben Jahr in den Medien veröffentlicht wurde, dass es Hinweise gibt, dass Privatpatienten in Deutschland besonders bei der Vergabe von Herzen, Nieren und Lungen bevorzugt werden. - In den Focus geriet hierbei auch das UK S-H, als zuständiges Transplantationszentrum in Schleswig-Holstein. - Zugrunde lag eine Auswertung der Tätigkeitsberichte der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wodarg. Demnach bekommen Privatversicherte 60 Prozent mehr Nieren-, 101 Prozent mehr Lungen- und 127 Prozent mehr Herztransplantationen als ihnen zahlenmäßig zustehen würde.

Derartige Aussagen schüren natürlich das Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung. Dies ist schwer auszuräumen. Denn wir wissen, dass das heutige Gesundheitssystem, das auf dem gesetzlichen und privaten Versichertensystem basiert, in den Praxen und Krankenhäusern seine Spuren hinterlässt. Ich will hier keine Neiddebatte führen, sondern deutlich darauf hinweisen, dass es darum geht, dass wir eine Zweiteilung des Gesundheitswesens haben. Eine Privatversicherung bezahlt dem Arzt oder dem Krankenhaus für die gleiche Leistung mehr als eine gesetzliche Kasse. Da ist es kaum eine Überraschung, dass die durchschnittlich weit gesünderen Privatpatienten an teuren Verfahren überdurchschnittlich partizipieren. Diese Privilegierung wird anhalten, solange die Gesundheitspolitik unterschiedliche Honorarhöhen für ein und dieselbe Leistung toleriert, und sogar, das hat man beim Pflegekompromiss der Berliner Regierung erst vor wenigen Monaten gesehen, weiterhin massiv stützt. Unterschiedliche Honorarhöhen müssen weg! Sie sind der Kern des Übels. Dies haben wir bereits in einer der letzten Debatten gefordert.

Bei einem so sensiblen Thema wie Organspende und Transplantation, wo es häufig um Leben und Tod geht und darum, dass schwerwiegende ärztliche Entscheidungen darüber gefällt werden, wer zuerst operiert wird, stößt es natürlich bitter auf, dass hier der Verdacht geäußert wird, dass bestimmte Patientengruppen bevorzugt werden. Dies kann nicht die Intention unseres Versichertensystems sein. Und es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die guten Glaubens ein Organ gespendet haben, um Leben zu retten und nicht, damit der meistbietende das Organ bekommt.

Nun liegt uns der Bericht der Landesregierung vor, der durchaus Licht ins Dunkel bringt. Vordringlich bleibt festzustellen, dass das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die öffentlichen Vorwürfe der Überrepräsentation von Privatpatienten, bezogen auf Schleswig-Holstein, widerlegt wurden. Der Anteil der „privat Versicherten“ bei den Transplantationspatienten ist demnach niedriger, als der bundesweite oder Schleswig-Holstein weite Anteil an Privatversicherten. Damit weicht das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Raspe deutlich von den vorgelegten Zahlen des DSO-Tätigkeitsberichts ab – und das ist beruhigend. Was übrig bleibt, ist der Nachgeschmack, der entstanden ist. Derartige Vorwürfe wieder einzuholen, fällt immer sehr schwer. Das ist mehr als bedauerlich, denn der Ruf hat vorerst erheblich gelitten.
Damit es nicht wieder zu derartig erschreckenden Meldungen kommt, müssen alle Beteiligten ein Interesse daran haben, dass künftig die Zahlen, die veröffentlicht werden, aufeinander abgestimmt und bereinigt sind. Und die Tatsachen, die der Bericht jetzt deutlich macht, müssen öffentlich kommuniziert werden, wozu ja auch die heutige Debatte beiträgt.

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