Rede · Lars Harms · 14.06.2023 Überholte Strukturen in den Vorständen der Sparkassen

„Dass die Banken und Sparkassen in Schleswig-Holstein es nicht hinbekommen, Frauen in Führungspositionen zu bestellen, ist schlichtweg ein Skandal und passt nicht ins 21. Jahrhundert. Man kann nicht über Fachkräftemangel jammern und gleichzeitig fähiges Personal an der Glasdecke hängen lassen. Motivierte und kreative Köpfe müssen zum Zuge kommen; und eben nicht nur die Thomasse und Michaels.“

Lars Harms zu TOP 16 - Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes (Drs. 20/995)

Gleichstellung sichert soziale Gerechtigkeit, aber auch wirtschaftlichen Erfolg. Wirtschaftsunternehmen sind gut beraten, wenn sie Führung und Personal geschlechtergerecht gestalten. Tatsächlich hinkt die Wirtschaft aber dem Gleichstellungsziel deutlich hinterher. Damit verschenken die Betriebe erhebliche Potentiale. Auf den Führungsetagen fehlen Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Große Teile unserer Gesellschaft werden auf diese Weise ausgeblendet. 
Bei der Anhörung zum Sparkassengesetz und den kommunalrechtlichen Vorschriften zeigten sich die Fallstricke der gesetzlichen Regelungen im Falle der Sparkassen. Die Bankenvertreter machten in der Anhörung klar, dass bundesgesetzliche Regelungen unserer gemeinsamen Intention entgegenstehen. Genannt wurde da das Kreditwesengesetz. Die Politik ist aufgerufen, diese Defizite zu beheben. Wir sollten unsere Regelungskompetenzen für dieses Ziel einsetzen und die bundesrechtlichen Regelungen mithilfe einer Bundesratsinitiative anpassen.

Ich möchte mich ausdrücklich bei der Finanzministerin bedanken, die direkt nach der Antragstellung signalisiert hat, dass sie gerne darüber reden möchte, was der beste Weg ist, der zu unserem gemeinsamen Ziel – mehr Gleichstellung - führt. Ich denke, dass ich für uns alle spreche, wenn ich sage, dass wir alle vor allem an einer schnellen Lösung interessiert sind. Es gibt keine Vorlieben, welches Gesetz dabei ins Visier genommen wird. Der SSW schlägt im vorliegenden Antrag das Kreditwesengesetz vor, um Sparkassen, Privatbanken und auch die Genossenschaftsbanken dazu zu bewegen, mehr Frauen in die Vorstände zu berufen. Dass die Banken und Sparkassen in Schleswig-Holstein es nicht hinbekommen, Frauen in Führungspositionen zu bestellen, ist schlichtweg ein Skandal und passt nicht ins 21. Jahrhundert. Man kann nicht über Fachkräftemangel jammern und gleichzeitig fähiges Personal an der Glasdecke hängen lassen. Motivierte und kreative Köpfe müssen zum Zuge kommen; und eben nicht nur die Thomasse und Michaels. Derzeit bewegen wir uns im einstelligen Prozentbereich, was den Anteil von Frauen in den Vorständen der Sparkassen betrifft. Das ist doch völlig aus der Zeit gefallen und lässt sich keineswegs mit der Bestenauslese erklären, sondern eher mit überholten Strukturen. Die Fortschritte sind so gering, dass Experten damit rechnen, dass wir erst in 90 Jahren einen 30%igen Frauenanteil in den Vorständen haben werden. Das ist eine bittere Bilanz. Und in den durch die Kommunen besetzten Verwaltungsräten sieht es nicht viel besser aus. Darum unser Antrag.

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ könnte ein alternativer Hebel sein, um den Frauenanteil in den oberen Etagen der Banken und Sparkassen zu erhöhen. Inzwischen liegt das Gleichstellungsgesetz in einer Neufassung vor. Eine Einbeziehung der Banken und Sparkassen könnte durch eine weitere Novelle passieren. Ich bin in dieser Beziehung völlig leidenschaftslos; also welches Gesetz die größten Erfolgsaussichten bietet. Wichtig ist uns nur, dass wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, damit endlich für mehr Parität im Banken- und Sparkassensektor gesorgt wird. Welcher Weg der Beste ist, können wir gerne im Finanzausschuss beraten. Da sind wir völlig offen. Hauptsache wir bekommen mehr Gleichstellung!

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