Rede · 29.06.2017 Überholverbot für LKWs auf der A7

Flemming Meyer zu TOP 08

„Solange die A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der dänischen Grenze nicht dreispurig ist, wollen wir auf diesem begrenzten Stück, tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr ein durchgehendes Überholverbot.“

Mit Sicherheit kennt jeder von ihnen die Situation: Sie fahren auf der Autobahn und vor ihnen schert ein LKW aus, um einen anderen LKW zu überholen. Was im Sprachgebrauch als Elefantenrennen bezeichnet wird, mag auf einer dreispurigen Autobahn relativ reibungslos ablaufen. Doch auf einer zweispurigen Autobahn führt so eine Überholaktion unmittelbar zu Beeinträchtigungen des rückwärtigen Verkehrs und zwingt ihn zum Teil zu gefährlichen Bremsmanövern. 

Insgesamt ist der Straßenverkehr in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Dies trifft auch auf den Güterverkehr zu. Ein entsprechender Ausbau der Straßen ist dieser Entwicklung nicht gefolgt. Das führt unweigerlich zu Verkehrsverdichtungen auf unseren Straßen und auf den Autobahnen. Allein bei der letzten Verkehrszählung des Bundes mussten die bisher prognostizierten Verkehrsströme nördlich des Nord-Ostsee-Kanals auf einen Schlag um 11 Prozent nach oben justiert werden. Ein Ende dieses generellen Trends ist nicht absehbar – im Gegenteil. Es wird weiter ein Wachstum – auch des Güterverkehrs – prognostiziert. 

Mit jedem weiteren Verkehrsteilnehmer steigt automatisch auch die Unfallgefahr. Ursachen sind neben dem stetig wachsenden Verkehr vor allem ungenügender Abstand zum Vordermann, Fehler beim Spurwechsel und zu hohes Tempo. Nach einer Darstellung des ACE passiert jeder vierte LKW-Unfall beim Überholen. Bei jedem dritten LKW-Unfall sind demnach Schwerverletzte und Getötete zu beklagen. Es muss also darum gehen, den Sicherheitsaspekt immer weiter zu erhöhen. 

Um es klar zu sagen, es geht mir nicht darum, hier eine Berufsgruppe an den Pranger zu stellen oder LKW-Fahrer zu diffamieren. Es geht darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Mir ist durchaus bewusst, dass LKW-Fahrer einem enormen Druck ausgesetzt sind, weil der Begriff „On-Demand“ diese Branche in einer fatalen und unheilvollen Weise dominiert. Aber dieses Geschäftsmodell – welches nicht gesund ist – kann und darf nicht unkontrolliert auf den Straßen und Autobahnen ausgetragen werden. Mir ist klar, dass gerade im Bereich der Fahrzeug-Sicherheit sehr viel getan wurde und dies immer weiter entwickelt wird und das ist gut so. Es ändert aber nichts daran, dass immer noch der Mensch das Fahrzeug lenkt und es ist der Fahrer, der den Termindruck im Nacken hat. 

Es gibt klare Regeln für Überholvorgänge, die gelten auch für LKW. Der ADAC stellt in einer Studie jedoch fest, dass 99% aller Überholvorgänge gegen diese Regeln verstoßen. Aber mal ehrlich, wie soll das in der Praxis kontrolliert und geahndet werden? Das ist kaum möglich. Wenn wir aber ein Überholverbot für LKW haben, dann ist ein Verstoß dagegen bereits von weitem sichtbar.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sind bereits 2008 einvernehmlich zu dem Entschluss gekommen, dass ein generelles Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen nicht sinnvoll ist. Ein generelles Überholverbot ist nach derzeitiger Rechtslage auch nicht zulässig. Darum geht es in unserm Antrag aber auch nicht. 

Der Gesetzgeber hat aber in der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen, quasi als Ausnahme, auf zweispurigen Autobahnen vereinfachte Überholverbote anzuordnen. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass auf zweispurigen Autobahnen auch längeren Strecken Überholverbote angeordnet werden können. Damit haben die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, zeit- und streckenbezogene Überholverbote durch Verkehrszeichen anzuordnen. Das ist genau das, was wir in unserem Antrag fordern. 

Solange die A7 zwischen dem Bordesholmer Dreieck und der dänischen Grenze nicht dreispurig ist, wollen wir auf diesem begrenzten Stück, tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr ein durchgehendes Überholverbot. Dies ist eine Maßnahme, die das Land kurzfristig umsetzen kann. Mit einem solchen begrenzten Überholverbot schaffen wir einen Ausgleich zwischen den Interessen der Güterverkehrsbranche und den Interessen der übrigen Verkehrsteilnehmer. 

Diese Möglichkeit sollte Schleswig-Holstein jetzt nutzen, um die sich verdichtenden Verkehrsströme auf der A7 zu entzerren, bevor es zu noch mehr Staubildung und schweren Verkehrsunfällen kommt. 

Wir sollten das Thema im Ausschuss weiter vertiefen und schlagen daher vor, die vorliegenden Anträge zu überweisen.

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