Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 03.04.2003 Unterrichtsversorgung in der Grundschule

Um es gleich vorweg zu nehmen: Natürlich ist die Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen - und auch an den anderen Schulen des Landes - von enormer Bedeutung für die zukünftigen Bildungschancen unserer Schülerinnen und Schüler. Wenn nicht unterrichtet wird, dann kann auch nichts gelernt werden. Das ist eine Binsenweisheit. Gleichzeitig ist es das bildungspolitische Thema, an dem sich alle Beteiligten - Eltern, Lehrkräfte und Schüler – schon seit Jahren heftig reiben können. Es ist ja inzwischen kein Geheimnis mehr, dass im Prinzip zu wenig Geld in unser Schulsystem investiert geworden ist und dass diese Tatsache selbstverständlich Auswirkungen auf die Anzahl von Lehrern und Aushilfskräften an den Schulen gehabt hat.

Die Diskussion ist also keineswegs neu, und wir führen sie leidenschaftlich fast in jeder Landtagssitzung. Man kann in diesem Zusammenhang der Landesregierung und der Bildungsministerin vieles vorwerfen, aber zumindest seit den ernüchternden Erkenntnissen aus der Pisa-Studie hat sich in diesem Bereich vieles bewegt.

Ab Sommer 2003 wird die Verlässliche Grundschule an 100 Schulen im Hamburger Randgebiet eingeführt werden. Wir haben den Erlass zur Verlässlichen Grundschule mehrfach im Landtag und im Ausschuss diskutiert, und das Bildungsministerium hat aufgrund der Kritik einige - sicherlich notwendige - Änderungen im Erlass vorgenommen. Das ist der CDU-Fraktion natürlich nicht genug, daher drängt sie die Landesregierung zu noch weitergehenden Maßnahmen. Denn ihrer Meinung nach hat der Erlass überwiegend sozialpolitische und weniger bildungspolitische Aspekte, weshalb ein Klassenunterricht nicht gesichert ist, sondern nur die Betreuung der Kinder von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Der SSW vertritt die Auffassung, dass beide Aspekte bei der Einführung der Verlässlichen Grund-schule nicht voneinander getrennt werden können. Ein wichtiger Punkt bei der Verlässlichen Grundschule war ja gerade der Wunsch der Eltern, eine Betreuung der Kinder bis 13.00 Uhr zu sichern. Nicht zuletzt aus familienpolitischer Sicht ist dieser sozialpolitische Aspekt also von großer Bedeutung.

Dazu kommt, dass die Landesregierung nach ihrer Klausurtagung am 25 März bekannt gegeben hat, dass ein spezieller Fonds für die gezielte Bekämpfung von Unterrichtsausfall in Höhe von 19.1 Mio. € eingerichtet werden soll. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne zur Sicherung der Unterrichts-versorgung. Mit dem Nachtragshaushalt wird auch dieser Fonds beschlossen werden.

Man kann natürlich wie die CDU immer wieder die gleichen Forderungen in die Debatte einbringen. Doch wir müssen auch sehen, was machbar ist und was wie umgesetzt werden kann. Von daher wünsche ich mir, dass die jetzt eingeleiteten Maßnahmen erst einmal die Chance bekommen zu greifen. Wir könnten sie dann später im Bildungsausschuss evaluieren. Das wäre die richtige Rei-henfolge.

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