Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 26.01.2005 Verbesserung der kommunalen Verwaltungstruktur

Der SSW wird keinem der hier zu Diskussion stehenden Gesetze seine Zustimmung geben können. Ich will das gerne im Einzelnen erläutern.

Auch den geänderten Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur wird der SSW ablehnen. Wir bleiben dabei, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und der Landesregierung zur Änderung Amtsordnung und der Einführung eines hauptamtlichen Amtsdirektors nicht nur enttäuschend ist, sondern auch viel zu kurz greift angesichts der kommunalen Ausgangslage in Schleswig-Holstein. Jetzt sollen es keine Amtsbürgermeister sondern Amtsdirektoren werden. Wie man nun das Kind nennt, ist egal, denn die Konstruktion bleibt die gleiche.

Wir haben mit immer noch über 1.100 Kommunen eine äußerst kleinteilige kommunale Struktur, die sich in den letzten 30 Jahren durch das Prinzip der Freiwilligkeit fast überhaupt nicht verändert hat. Es muss nach unserer Ansicht darum gehen, dass die kommunalen Verwaltungen den komplexen Anforderungen und den berechtigten Ansprüchen der Einwohnerinnen und Einwohner gerecht werden. Wir brauchen zukunftsfähige Kommunen mit effektiven und transparenten Verwaltungen. Mit den Vorschlägen in diesem Gesetzentwurf wird kaum ein Problem, dass der Landesrechnungshof angesprochen hat, gelöst.

In § 15 a der Amtsordnung wird klargestellt, dass Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Hauptsatzung bestimmen können, dass sie zukünftig eine Amtsdirektorin oder -direktor als hauptamtlichen Verwaltungsleiter erhalten. Bereits bei der 1. Lesung dieses Gesetzes ging klar hervor, dass es sich um ein Gesetz handelt, welches den Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg helfen soll, ihren Zusammenschluss zu unterstützen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber dies ist nicht der richtige Weg.

Die Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur in Schleswig- Holstein wird nicht dadurch eingeleitet, dass man eine neue Position schafft, die gar nicht zu einer Verbesserung der Strukturen beiträgt. Der Landesrechnungshof hat in seiner Analyse der derzeitigen Verwaltungsstrukturen im kreisangehörigen Raum gefordert, dass alle ihre Anstrengungen deutlich zu verstärken haben für Verwaltungszusammenschlüsse, um die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu steigern. Dies ist durch den hier vorliegenden Antrag nicht erkennbar, sondern gibt nur denjenigen die Möglichkeit, die sich zusammenschließen, einen hauptamtlichen Amtsdirektor zu erhalten.

Natürlich ist es richtig, wie es der Gesetzentwurf ja auch vorsieht, dass die Eingliederung amtsfreier Gemeinden in bestehende Ämter erleichtert und eine intensivere Zusammenarbeit mit größeren Städten, Gemeinden und Ämtern untereinander finanziell gefördert werden soll. Nur wissen wir doch alle, dass diese freiwillige Zusammenarbeit schnell an ihre Grenzen stößt, wenn es um die Interessen der eigenen Kommunen geht. Es hilft alles nichts: Die großen Parteien des Landes müssen endlich den Mut aufbringen eine grundlegende Gebiets- und Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen.

Für den SSW bleibt es weiterhin die entscheidende Frage, ob sich Schleswig-Holstein im 21. Jahrhundert weiterhin eine kommunale Struktur aus dem 19. Jahrhundert leisten soll. Wir meinen nein und haben auch mit unserem kommunalen Eckpunktepapier klare Prioritäten gesetzt.

Wir wollen endlich leistungsstarke Kommunen. Die bisherige Struktur mit einer Verstärkung der Ämter als Schreibstuben der Gemeinden muss durchbrochen werden, damit die Gemeinden ihre Selbstverwaltung zurückbekommen. Deshalb fordert der SSW die Abschaffung der Ämter und will, dass alle bestehenden Ämter in Kommunen umgewandelt werden. Dazu muss eine Kommune mindestens 8.000 Einwohner haben. Unser Vorschlag beinhaltet eine dreistufige Verwaltungsstruktur mit weniger Kommunen und einer transparenten und effizienten Verwaltung. In unserem Modell können wir mehr Aufgaben an die dann leistungsstarken Gemeinden geben. Damit erhalten die Kommunalpolitiker vor Ort den Vorteil, wieder etwas zu entscheiden und nicht nur weiter zu delegieren. So definieren wir eine bürgernahe und moderne Verwaltung. Nur mit finanziellen Anreizen – die auch wir befürworten – und Freiwilligkeit wird man aber eine wirkliche Änderung der kommunalen Struktur nicht erreichen können. Daher muss der Gesetzgeber nach unseren Vorstellungen spätestens 2007 eine Gebietsreform einleiten. Wir werden sehen, ob es nicht nach der Landtagswahl andere Parteien gibt, die das genau so sehen.

Beim ursprünglichen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung kommunaler Vorschriften konnten wir die Forderung nach einer Anwendung von Hare- Niemeyer statt des üblichen D´Hondt-Zählverfahrens bei der Verteilung von kommunalen Mandaten grundsätzlich unterstützen, weil es gerechter für die kleineren Parteien ist. Aber das auch im Gesetz beinhaltete Grundmandat für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Ausschüssen der Kommunen lehnen wir ab. Auf den ersten Blick wirkt die Idee eines Grundmandats gerade für kleinere Parteien verlockend. Wir vertreten die Auffassung, das durch die Formulierung von § 46 Abs. 1 es zu einem Ausschuss kommen kann, der aus der gesamten Vertretung besteht. Jede Fraktion erhält einen Sitz, fraktionslose Gemeindevertreter erhält für den von ihm ausgewählten Ausschuss ein Grundmandat und dann muss die Anzahl der weiteren Vertreter im Ausschuss so erhöht werden, dass sich die Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln. Das kann nicht sein.

Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass durch die Änderung der Kommunalverfassung aus dem Jahre 2001 jeder Kommunalpolitiker an jeder Ausschusssitzung teilnehmen kann und auch antragsberechtigt ist, obwohl er nicht Mitglied im Ausschuss ist. Damit ist die Forderung nach einem Grundmandat überflüssig. Deshalb haben wir in der 1. Lesung schon deutlich gemacht, dass wir den Gesetzentwurf der FDP ablehnen.

SPD und Grünen haben nun den FDP-Gesetzentwurf so verändert, dass er eine ganz andere Richtung einschlägt. Denn nun liegt uns ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der eine Änderung der letzten Reform der Gemeindeordnung vorsieht. Bei der damaligen Beratung zur Gemeindeordnung war immer die Rede von der Stärkung des gewählten Ehrenamtes. Wir hatten bereits damals kritisiert, dass nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sondern auch die bürgerschaftlichen Mitglieder und Beiräte ähnliche Rechte erhielten. Sie erhielten damals Rede- und Antragsrechte in allen Sitzungen aller Ausschüsse. Dies fanden wir nicht richtig und anscheinend hat es hier erhebliche Probleme in den Gemeinden gegeben.

Aber nach meiner Ansicht wird durch die jetzige Änderung das Rad zu weit zurückgestellt. Denn gewählte Gemeindevertreter sollen jetzt kein Antrags- und Rederecht mehr erhalten, wenn sie im Ausschuss durch andere Fraktionsmitglieder vertreten sind.

Die Überlegungen, dass zumindest bürgerschaftliche Mitglieder gegebenenfalls Aufgaben in Ausschüssen übernehmen können, die bei Nichtfraktionen oder sehr kleine Fraktionen personell nicht zu besetzen sind, sind damit zukünftig ausgeschlossen. Dies sind Überlegungen, die angesichts der nicht ausreichenden Beratung im Ausschuss hätten diskutiert werden können. Dies führt dazu, dass wir zurzeit diesen Antrag enthalten /ablehnen werden. Wir hätten uns aufgrund dieser umfangreichen und vor allen Dingen weit reichenden Änderung eine angemessene Beratungszeit gewünscht. Deshalb lehnen wir also auch diesen Gesetzentwurf von SPD und Grünen ab.

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