Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 21.03.2001 Verfassungsklage UMTS-Lizenzerlöse

Auch wenn es seitens der Bundesregierung andere Alternativen gegeben hätte, als eine Auktion zur Versteigerung der UMTS-Lizenzen abzuhalten, kann man die rund 100 Mia. DM Einnahmen, die Bundesfinanzminister Eichel dadurch erhalten hat, durchaus mit einem Gewinn im Lotto vergleichen. - Nämlich mit einem großen Lottogewinn, der einem minderbemittelten Zeitgenossen zufällt mit einer armen und verschuldeten Familie.

Natürlich könnte dann in so einer Familie schnell die verständliche Forderung aufkommen, dass dieser Lottogewinner doch zumindest einen Teil seines Gewinnes an seine engsten Familienmitglieder verteilen möge. Eine moralisch sicherlich nicht unberechtigte Forderung dieser Familienmitglieder, denn geteilte Freude ist doppelte Freude.

Wenn dann dieser Lottogewinner - entgegen jeder Erwartung - seine Familie mit der Begründung, er wolle erst einmal seine eigenen Schulden begleichen, nur an einem sehr geringen Teil seines Gewinnes teilhaben lassen will, was würde dann passieren?

Sicherlich würde keiner in dieser Familie auf die merkwürdige Idee kommen, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen.

Aber genau diese Situation ist jetzt in Verbindung mit den UMTS-Auktionserlösen des Bundes entstanden. Die Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage gegen die Bundesregierung angestrengt, um zu erreichen, dass der UMTS-Auktionserlös zur Hälfte den Ländern zufließt.

Auf den ersten Blick mag das eine nachvollziehbare Entscheidung sein. Denn bei allem Respekt für den Beschluss der Bundesregierung, die Verkaufssumme für die UMTS-Lizenzen in Höhe von 99 Mia. DM in voller Höhe zur Sanierung des Bundeshaushaltes zu verwenden, hätte natürlich auch der SSW es gerne gesehen, dass die Länder und Kommunen einen angemessenen Anteil aus den Einnahmen bekommen.

Denn es ist ja richtig, dass sich die Steuerausfälle in Verbindung mit dem Verkauf der Lizenzen für Land und Kommunen allein in Schleswig-Holstein pro Jahr in zweistelliger Millionen-Höhe belaufen werden, da die Lizenzerwerber die Kosten von der Steuer absetzen können. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nennt die Landesregierung mögliche Steuerausfälle für die Länder und Kommunen in Höhe von ca. 1,8 Mia. DM auf Bundesebene und knapp über 40 Mio. DM in Schleswig-Holstein nur für das Jahr 2001. Dazu kommt, dass die Länder natürlich die Einnahmen aus den Erlösen ebenfalls zur Tilgung ihrer Schulden hätten benutzten können.

Man kann also sehr wohl kritisieren, dass der Bund nur die durch den vorgesehenen Schuldenabbau jährlich anfallenden Zinsersparnisse in Höhe von 5 Mia. DM in den nächsten drei Jahren für Strukturinvestitionen in den Ländern bereitstellen will. Und das in Bereichen - nämlich Schienen- und Straßenprojekte, Bildung/Forschung und Altbausanierung - für deren Finanzierung er sowieso die Verantwortung trägt

Von daher war es eine berechtigte Forderung - die auch der SSW unterstützt hat - , dass ein Teil der UMTS-Erlöse den Ländern und Kommunen zur Sanierung ihrer Haushalte zur Verfügung stehen muss.
Nur war dieses eine politische Forderung, die man auf politischem Wege durchsetzen muss. Wenn man derzeit aber nicht über die nötigen Mehrheiten verfügt - sei es im Bundestag oder Bundesrat - sollte man, als gute Demokraten diese Niederlage hinnehmen. Das gehört sozusagen zum politischen Geschäft, und die nächsten Wahlen kommen bestimmt.

In der Bundesrepublik gibt es aber - leider - eine ausgeprägte Kultur bei demokratischen Abstimmungsniederlagen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Um es klar zu sagen: Wir haben grundsätzliche Probleme damit, dass die politische Auseinandersetzung um die richtigen Entscheidungen für unser Gemeinwesen zunehmend vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen wird.

Natürlich gibt es grundsätzliche und übergeordnete Themen, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen und sollten. Aber viel zu oft wird das Bundesverfassungsgericht als Instrument im politischen Kampf missbraucht.

Das gilt unserer Meinung nach auch in diesem Fall. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beziehen sich in ihrer Klage auf ein Verfassungsgutachten des Finanzverfassungsrechtlers Professor Stefan Korioth. Ich habe das Gutachten nicht selbst lesen können. Aber nach Angaben der Bayrischen Staatsregierung vertritt Professor Korioth in seinem Gutachten die Auffassung, dass die UMTS-Erlöse bei der Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Land berücksichtigt werden müssen, da die Lizenzerlöse in die sogenannte Deckungsquote eingestellt werden müssen.

Nach der Deckungsquote wird gemäß Art. 106 Abs. 3 und Abs. 4 des Grundgesetzes der Anteil von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer bestimmt. Danach haben Bund und Länder im Rahmen der laufenden Einnahmen gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Der Gutachter kommt laut der Bayrischen Landesregierung zur der Auffassung, dass es sich bei den vereinnahmten Lizenzerlösen gerade um sogenannte Einnahmen im Sinn von Art. 106 Abs. 3 Nr. 1 des Grundgesetzes handelt.
Deshalb bestehe ein Anspruch der Länder auf Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile, weil die UMTS-Erlöse eine wesentliche Veränderung im Bund-Länder-Verhältnis bewirken.

Soweit der Gutachter. Die Frage ist aber, ob eine Verfassungsklage auf der Grundlage dieses Gutachtens politisch angemessen ist. Wir meinen nein. Zum einen sind wir skeptisch, inwieweit einmalige Einnahmen wie die UMTS-Erlöse eine Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile begründen können, und zum anderen ist gerade die Frage der allgemeinen Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens ein wichtiger Bestandteil der aktuellen Diskussion über die Reform des Föderalismus.

In dieser Debatte sollten wir mit aller Macht dafür eintreten, dass die zukünftige Verteilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund, Land und Kommunen in einem vernünftigen Verhältnis zur Aufgabenverantwortung steht. Hier muss der politische Kampf zwischen Bundesregierung und Bundesrat geführt werden und nicht vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wir können also der Forderung der FDP, dass sich die Landesregierung der Verfassungsklage anschließen soll, nicht zustimmen.

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