Rede · 27.05.2011 Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer sicherstellen

Vor fast einem Jahr haben wir uns hier im Landtag mit der Frage beschäftigt, wie wir die Versorgung durch Hebammen und Geburtshelfer in Schleswig-Holstein sicherstellen können. Denn spätestens mit dem enormen Anstieg der Haftpflichtversicherungsbeiträge Mitte letzen Jahres wurde deutlich, wie bedrohlich die Situation für Hebammen und Geburtshelfer ist. Es war also keine Überraschung, dass viele hier im Hause dringenden Handlungsbedarf gesehen haben. Fakt ist, dass die freie Wahl des Geburtsorts und der Rechtsanspruch jeder Frau auf Hebammenleistungen schon heute nicht mehr flächendeckend gewährleistet sind. Gerade ländliche Gebiete, wie zum Beispiel die nordfriesischen Inseln, sind eindeutig unterversorgt. Aus Sicht des SSW müssen Geburten in Schleswig-Holstein aber selbstverständlich auch in Zukunft flächendeckend, wohnortnah und damit von Hebammen und Entbindungshelfern begleitet werden können.

Doch leider hat die breite Einigkeit vor knapp einem Jahr wenig genützt: Es ist bis heute nichts geschehen, um die Einkommenssituation dieser Berufsgruppe zu verbessern und damit die Versorgung zu sichern. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Hebammen nicht erst mit dem Anstieg der Haftpflichtprämien immer weiter verschlechtert. Verantwortung und Entlohnung stehen ganz einfach in einem krassen Missverhältnis. Die Konsequenzen der jüngsten Entwicklung hat auch die Landesregierung eingeräumt: Jede fünfte freiberufliche Hebamme hat seit Mitte letzen Jahres ihre Geburtshilfe aufgeben müssen. Für den SSW ist deshalb völlig klar: Wenn es schon nicht gelungen ist, hier frühzeitig gegenzusteuern müssen wir uns zumindest heute mit Nachdruck dafür einsetzen, diese Entwicklung zu stoppen.

Dabei kann die Bedeutung der von den Hebammen und Entbindungspflegern geleisteten Arbeit doch gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. In vielen Fällen übernehmen sie im Rahmen ihrer Hausbesuche die komplette Mütterberatung. Sie bieten umfangreiche Leistungen während und nach der Entbindung und sind damit eine wichtige Säule der ambulanten Versorgung. Nebenbei bemerkt helfen sie durch ihre Dienste vor Ort auch dabei, jede Menge Geld zu sparen. Vor diesem Hintergrund ist die Situation der letzten Jahre nahezu absurd: Wir alle wissen doch, dass Hebammen und Geburtshelfer mittlerweile die Gebühren für die Geburt fast vollständig für die Versicherungsprämien aufbringen müssen. Dies zeugt nicht gerade von großer Wertschätzung für diesen Beruf.

Die Landesverbände der Hebammen haben mit dem Protest am 5. Mai erneut auf ihre berechtigten Forderungen hingewiesen. Hierzu gehört vor allem eine angemessene Bezahlung, die endlich auch der Verantwortung der Berufsgruppe entsprechen muss. Damit wäre dann auch die Grundlage für den Erhalt der wohnortnahen Geburtshilfe gegeben. Der SSW unterstützt den Antrag der Grünen, der unter anderem auch diesen zentralen Punkt beinhaltet. Auch wir halten den Weg einer Bundesratsinitiative für richtig, weil wir in dieser Sache ganz einfach nicht die Zeit für Runde Tische auf Landesebene haben.

Doch die schwierige Situation der Hebammen und Geburtshelfer zeigt deutlich, dass wir nicht nur dringend Sofortmaßnahmen wie die Anhebung der Vergütung für Hebammenleistungen brauchen. Um weiterhin eine verlässliche geburtshilfliche Betreuung garantieren zu können, brauchen wir auch tief greifende strukturelle und gesetzliche Änderungen. Hier muss vor allem die längst überfällige Überführung der Leistungen von Hebammen und Geburtshelfern ins Sozialgesetzbuch erfolgen. Die Landesregierung ist in der Pflicht, dies im Rahmen einer Bundesratsinitiative zu fordern. Wir erwarten aber auch, dass sie sich aktiv in die Verhandlungen zur Bildung eines bundesweiten Fonds einbringt, aus dem dann zumindest ein Teil der extrem hohen Versicherungsbeiträge finanziert werden kann.

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