Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 30.01.2008 Vertrag von Lissabon


Mit dem Vertrag von Lissabon, der im Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet wurde, hat der institutionelle Reformprozess der Europäischen Union, der 2003 mit dem Verfassungskonvent begann, erst einmal die wahrscheinlich vorletzte Hürde genommen. Es war ein steiniger Weg zu diesem Vertrag, der vor allem durch die Volksabstimmungen zur EU-Verfassung in Frankreich und Holland entscheidend beeinflusst wurde.  
 
Denn das Nein bei den Volksabstimmungen zur vorgeschlagenen EU-Verfassung in 2005 zeigte, dass sich die EU in einer großen Vertrauenskrise im Verhältnis zu den europäischen Bevölkerungen befand. Während einige Mitgliedsstaaten – vor allem Irland und Dänemark – die damals beschlossene Denkpause aktiv genutzt haben, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern über eine Neubestimmung der EU zu diskutieren, ist diese Zeit der Reflexion in Deutschland eher zu wenig genutzt worden.

Es sind leider kaum Versuche unternommen, mit den Bürgerinnen und Bürgern über ihre Vorstellungen zur Zukunft der EU zu sprechen. Das ist eine Tatsache, die eine lange Tradition hat, und man ist versucht zu sagen, dass hierzulande die EU immer noch eine Sache für ältere Herren in dunklen Anzügen ist.

Daher bin ich auch allen Fraktionen des Landtages dankbar dafür, dass sie der Anregung des SSW  gefolgt sind und dafür gesorgt haben, dass wir zumindest in Schleswig-Holstein versucht haben eine breitere Debatte über die Zukunft der EU und die Frage der Europäischen Verfassung in Gang zu bringen. Natürlich ist dies nicht einfach, weil es auch um sehr komplexe Problemstellungen geht. Aber es ist noch schlimmer, wenn man überhaupt gar nicht erst die Ambition hat, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Die Bürgeranhörung im Juli 2007 wertet der SSW jedenfalls als einen ersten positiven Schritt, um auch in Schleswig-Holstein den Dialog über die europäischen Fragen voranzubringen.
  
Die Denkpause der EU hat dazu geführt, dass die Europäische Verfassung – zum Beispiel einem europäischen Außenminister - nicht in Kraft getreten ist. Damit wird eine „wirkliche“ politische Union auch in absehbare Zeit nicht etabliert werden, und das ist gut so, weil das von der überwiegenden Mehrheit der Menschen in Europa auch nicht gewollt ist. Der Vertrag von Lissabon umfasst jetzt noch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und vor allem beinhaltet er eine Änderung des institutionellen Rahmens. So wird es in Zukunft weniger EU-Kommissare geben, und auch die Abstimmungen im Ministerrat werden erleichtert. Dazu werden die Rechte des Europäischen Parlamentes gestärkt, und dies gilt auch in einigen Fragen für die nationalen Parlamente.

Auch wenn man seitens der EU-Bürokratie davon spricht, dass mit diesen Änderungen die Entscheidungsprozesse in Brüssel praktikabler werden, so erscheint mir, dass die Transparenz der EU-Beschlüsse leider kaum verbessert wird. Was ja auch wieder für die Akzeptanz der Entscheidungen der EU vor Ort ein Problem werden kann. Umso bedauerlicher ist es, dass viele Staaten die Chance verpassen, beim Ratifizierungsprozess des Lissabonner Vertrages die Bevölkerung direkt mit einzubeziehen.
Leider gilt dies auch für Dänemark, wo Ministerpräsident Fogh Rasmussen beschlossen hat, keine Volksabstimmung durchzuführen. Politische Beobachter sind der Auffassung, dass dieses der Situation in Großbritannien geschuldet ist, wo der Druck auf Premierminister Brown, eine Volksabstimmung durchzuführen, sehr groß ist. Aber aus Sicht des SSW ist dies eine falsche Entscheidung. Denn gerade die Volksabstimmungen in Dänemark –zum Beispiel zum Maasstricher Vertrag – haben doch dazu beigetragen, dass bei unserem nördlichen Nachbarn eine intensive EU-Debatte geführt wird.

Bisher scheint nur Irland wieder eine Volksabstimmung durchzuführen, und das ist äußerst bedauerlich. Dies trägt zur weiteren Desinteresse der Bürgerinnen und Bürger an der EU bei, da sie schon wieder nicht gefragt werden. Dabei gibt es im Vertrag von Lissabon durchaus auch positive Elemente, die eine öffentliche Diskussion überhaupt nicht scheuen brauchen.

So sind in Artikel 21 der Charta im Rahmen der Nichtdiskriminierungsbestimmungen ausdrücklich auch die nationalen Minderheiten erwähnt. Sicherlich hätte sich der SSW einen konkreteren Minderheitenpassus gewünscht, aber dennoch ist es positiv, dass die europäischen Minderheiten in der Charta mit einbezogen sind. Schließlich gehört jede 10. Bürgerin oder jeder 10. Bürger in Europa einer nationalen Minderheit oder ethnischen Volksgruppe an. Daher hätten wir uns gewünscht, dass der Schutz und die Förderung der Minderheiten in der Charta ausdrücklich verankert werden, aber mit der Formulierung in Artikel 21 geht die EU einen Schritt in die richtige Richtung.

Auch in der EU setzt sich also langsam die Auffassung durch, dass die kulturelle Vielfalt der Minderheiten und Volksgruppen Europa bereichert. Diese kulturelle Vielfalt trägt zur Identitätsbildung, zur Völkerverständigung und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei. Der SSW begrüßt auch, dass in  Artikel 22 der Grundrechtecharta, die Vielfalt der Kulturen und Sprachen in der EU berücksichtigt wird. Gerade im Bereich der Sprachenvielfalt hat die EU eine große Aufgabe, wenn man das weitere Aussterben der über 80 Sprachen in Europa verhindern will.  

Im Moment ist aus meiner Sicht noch nicht genau absehbar, welche Folgen der neue EU-Vertrag konkret für Schleswig-Holstein haben wird. Es wird zwar davon gesprochen, dass der Ausschuss der Regionen gestärkt wird und somit mehr Bedeutung bekommt. Aber wenn wir ehrlich sind, ist dies auch zwingend notwendig. Weil durch den neuen Vertrag auch den nationalen Parlamenten mehr Einfluss gewährt wird, müssen die Regionen in Zukunft noch stärker versuchen, ihre Plattform in Brüssel besser und effizienter zu nutzen. Denn ansonsten werden die Regionen zwischen den politischen Entscheidungszentren in Brüssel und in den nationalen Hauptsstädten weiter an Boden verlieren.

Der SSW hätte sich daher gewünscht, dass man bei der institutionellen Reform noch mehr Entscheidungen so nah wie möglich am Bürger dezentral verankert hätte. Denn nur vor Ort können die Bürgerinnen und Bürger von der europäischen Zusammenarbeit überzeugt werden. Auch der neue Vertrag bringt nur wenig mehr Klarheit in der Frage, wofür in Zukunft die EU verantwortlich ist und wofür die nationalen Parlament und Kommunen die Verantwortung tragen.

Mein Fazit ist daher, dass der Vertrag sicherlich einige Defizite weggeräumt  und auch  technokratische Hürden der europäischen Zusammenarbeit überwunden hat. Die Probleme, die viele Politikerinnen und Politiker mit den bisherigen EU-Institutionen hatten, sind also zum Teil gelöst worden. Aber das entscheidende Manko der bisherigen EU-Politik, die mangelnde Bürgernähe bleibt auch in Zukunft bestehen. Deshalb müssen wir weiterhin hart daran arbeiten, dass das Ringen um politische Lösungen aus den geschlossenen Räumen in Brüssel wieder in den Bundestag und in die Landtage zurückkehrt. Nur so haben die Menschen die Chance, politische Konflikte und Kompromisse nachzuvollziehen, und nur so wird die Akzeptanz der EU insgesamt verbessert werden können. 

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