Rede · 03.05.2006 Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung (Gender Mainstreaming)

Es ist müßig, sich mit der Frage zu befassen, was gewesen wäre, wenn der vorliegende Bericht gründlicher, tief greifender oder konkreter gewesen wäre. Wenn er ganz einfach mehr Perspektiven hinsichtlich der Umsetzung von Gender-Grundsätzen aufgezeigt hätte. So sieht die politische Wirklichkeit nicht aus, und daher werde ich mich über das freuen, was aus Sicht des SSW auch Anlass zur Freude ist. Zum einen bekräftigt die Landesregierung, dass sie die Umsetzung von Gender Mainstreaming fortführen wird; zum anderen wird ausdrücklich gesagt, dass dies auch für die  beschlossene Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik gelten soll. – So weit, so gut, könnte man meinen.

Dass sich die Landesregierung dabei auf einen Bericht zur Umsetzung des Gender Mainsteaming Prozesses beruft, der im Januar 2004 im Landtag debattiert wurde, zeigt anders herum, wie oberflächlich die Zusage der Landesregierung letztlich ist, denn der genannte Gender-Bericht stellt überzeugend dar, dass es noch viele offene „Baustellen“ in diesem Bereich gibt. - Und genau darauf geht das federführende Finanzministerium leider überhaupt nicht ein. Dass die öffentliche Verwaltung dabei mit gutem Beispiel voran gehen müsste, füge ich nur am Rande hinzu. Denn es gab und gibt immer noch eine ganze Menge zu tun. Es geht um Ziele, die sich leider nur langfristig erreichen lassen.

Für eine Außenstehende mag dies überraschend sein, denn die Landesverwaltung untersteht dem direkten Einfluss der Landesregierung. Wenn also z.B. die Anzahl der Frauen in Führungspositionen angehoben werden soll, dann müsste es doch ein leichtes sein, dies umzusetzen, könnte man behaupten. Aus dem damaligen Bericht ging aber hervor, dass das öffentliche Dienstrecht viel zu oft die gewachsenen Personalstrukturen in Beton gießt. Es wäre somit ein Fehlschluss zu glauben, dass die Frauen selbst kein Interesse an der Ausübung bestimmter Positionen hätten.  Weiter geht hervor, dass viele Frauen aufgrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erst keine Chance haben, die Qualifikation zu erwerben, die notwendig ist, um eine Führungsposition zu erhalten. Im Bereich der Justiz sind Frauen beispielsweise bei der Abordnung an andere Dienststellen wie Obergerichte unterdurchschnittlich beteiligt. Dadurch haben sie bei Bewerbungen einen Nachteil gegenüber ihren männlichen Kollegen. Hier zielt also das Argument, dass im öffentlichen Dienst ausschließlich nach Qualifikation die Stellen besetzt werden, ins Leere.

Vor diesem Hintergrund wäre es schon interessant im Einzelnen zu erfahren, wieso der vorliegende Bericht zur „Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung“ zu dem Schluss kommt: „In der ersten Gesamtschau der Vorschläge haben sich dabei keine besonderen oder grundsätzlichen Auswirkungen bzw. Probleme im Hinblick auf die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit ergeben“. Ich sage der Landesregierung jetzt schon zu, dass wir auf diese Aussage zurückkommen werden – dann nämlich, wenn das „Telefonbuch“ des Staatssekretärs Schlie konkret in politische Entscheidungen einfließt. – Soll heißen: eine ganze Reihe von europäischen Nachbarländern sind in Sachen Unsetzung des Gender-Prozesses viel weiter als wir in Deutschland. Dies gilt in erster Linie für die skandinavischen Länder, aber auch Länder wie Großbritannien oder Frankreich scheinen weiter zu sein. Denn in diesen Ländern gibt es ganz oder teilweise „Gender Budgets“, die das Ziel haben, transparent zu machen, in welchem Ausmaß Haushalts- oder Strukturentscheidungen Frauen oder Männer begünstigen.

Ich fasse zusammen – und will es wiederum positiv formulieren: Die von der Landesregierung angekündigte Reform zur Modernisierung der Verwaltung wird nur eine wirkliche Reform sein, wenn sie sich löst von der Vorstellung, dass alles, was Arbeit macht, Bürokratie ist. Und sie wird nur „modern“ sein können, wenn sie Männern und Frauen gleichermaßen berücksichtigt und einbindet.

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