Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.11.2004 Verwendung von Tiermehl in der Landwirtschaft

Im Zuge der BSE-Diskussionen in Schleswig-Holstein - aber auch europaweit - wurde eines immer wieder deutlich; solange wir nicht genau wissen wie sich BSE ausbreitet, müssen wir alles dafür tun, das Risiko der Ausbreitung so weit wie möglich zu minimieren. Im Sinne des Verbraucherschutzes und der Ernährungswirtschaft hat dies auch weiterhin Bestand für den SSW.

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft, gilt die Verfütterung von Tiermehl als ein Übertragungsweg des BSE-Erregers. Daher hat der SSW sich deutlich gegen die Verwendung von Tiermehl als Futtermittel ausgesprochen. Aber auch, weil wir der Auffassung sind, dass die Verwendung von Tiermehl als Futtermittel für Wiederkäuer und andere Nutztiere ethisch durchaus zweifelhaft ist.

Dass wir uns heute mit diesem Thema befassen, ist zwar auf eine Fehlinformation der Organisation Foodwatch zurück zu führen - die auch bundesweit durch die Gazetten gegangen ist. Aber letztendlich, hat diese Fehlinformation gezeigt, dass wir mehr Informationen und Transparenz über die Verwendung von Tiermehl benötigen.

Wir haben uns bereits im Agrarausschuss mit diesem Thema befasst und ich muss sagen, dass ich die Auffassung der CDU - auf eine öffentliche Debatte zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten - in dieser Angelegenheit nicht teile. Auch wenn die Anschuldigungen von Foodwatch nicht Stand halten, sollten wir offensiv mit dem Thema umgehen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine erneute Verunsicherung zu nehmen und um Schaden von der Ernährungswirtschaft abzuwenden. Ich kann zwar verstehen, dass der Kollege Hopp die Ernährungswirtschaft schützen will, aber unserer Meinung nach macht man dies, indem man offen mit dem Thema umgeht.

Im Agrarausschuss wurde deutlich, dass es drei Kategorien von Tiermehl gibt. Erstens so genanntes Risikomaterial, zweitens Material von erkrankten Tieren und drittens Teile aus dem Schlacht- und Zerlegeprozess, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Mit dem Material aus diesen drei Kategorien wird unterschiedlich umgegangen. So wird das Risikomaterial und das Material erkrankter Tiere in Schleswig-Holstein auf jeden Fall verbrannt. Die Restbestände werden dann beispielweise der Zementherstellung zugeführt. Tiermehl der dritten Kategorie wird sowohl in Biogasanlagen und als Düngemittel eingesetzt. Und hier liegt meines Erachtens das Problem. Im Ausschuss wurde deutlich, dass abgekipptes Tiermehl automatisch zu Düngemittel transformiert und der Verbleib dann nicht mehr dokumentiert wird. Somit ist derzeit nicht überprüfbar, was an Tiermehlen in Düngemitteln im Verkehr ist. Wir können also feststellen, dass es hier eine Lücke gibt, die durchaus die Möglichkeit eröffnet, Tiermehl aus dem staatlichen Kontrollbereich zu entziehen.

Dass es sich hierbei durchaus um ein lohnendes Geschäft handeln kann, verdeutlichen die Preisunterschiede für Dünge- und Futtermittel. Soll heißen, dass mit einer Tonne Futtermittel erheblich mehr zu verdienen ist, als mit einer Tonne Düngemittel.

Die Motivation das schnelle Geld zu machen – auch wenn die Vorgehensweise gegen geltendes Recht verstößt – ist für einige wenige sehr verlockend. Nach dem Motto: Erst kommt das Fressen, dann die Moral. Daher müssen wir unbedingt Wege finden, um hier einen Riegel vorzuschieben.

Dies könnte durch restriktivere Maßnahmen geschehen, indem die Kontrollen verschärft werden, verbunden mit höheren Strafen. Aber ob dies letztendlich das Problem löst, wage ich zu bezweifeln. Hier sehe ich nicht, wie die Lücke geschlossen wird. Daher sind wir der Auffassung, dass die einzige Sicherheit darin liegt, Tiermehl gänzlich aus dem Kreislauf heraus zu bringen. Das heißt, sämtliche Kategorien von Tiermehl sollten der thermischen Verwertung zugeführt werden. Nur so können wir wirklich sicher sein, dass Tiermehl weder als Dünger auf den Feldern und Äckern landet, geschweige denn im Futtertrog.

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