Pressemitteilung · 16.06.2011 Volksinitiativen für mehr Demokratie: Bürgerengagement und Politik können einander nicht ersetzen

Zur den heute von „Mehr Demokratie e. V.“ vorgestellten Volksinitiativen für Volksentscheide auf Bundesebene und mehr Bürgereinfluss in Schleswig-Holsteins Kommunen erklärt der SSW-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Flemming Meyer:

„Der SSW unterstützt die Forderungen nach Volksbegehren auf Bundesebene, mehr direkter Bürgerbeteiligung in den Kommunen und einer Absenkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Deshalb begrüßen wir die öffentliche Diskussion um mehr Demokratie, die heute eingeleitet worden ist. Allerdings befürworten wir nicht alle Regelungen im umfassenden Gesetzentwurf der Volksinitiative.

Der SSW will die gesamte Demokratie stärken, so dass die Menschen sich insgesamt mehr beteiligen, nicht nur an Einzelabstimmungen sondern auch an den Wahlen. Deshalb gilt es, insbesondere auf kommunaler Ebene, eine neue Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie zu finden. Die kommunale Demokratie kann durch mehr direkten Bürgereinfluss bürgernäher und lebendiger werden. Bürgerengagement und Politik können einander aber nicht ersetzen und sollten nicht zu Gegensätzen werden.

Das bürgerschaftliche Engagement für oder gegen ein konkretes Projekt gehört ebenso zu einer lebendigen Demokratie, wie Menschen, die ehrenamtlich und mit viel Zeitaufwand die Gesamtverantwortung für alle großen und kleinen Themen und jeden Haushaltstitel in ihrer Kommune übernehmen. Es darf keine Aufspaltung geben zwischen großen, interessanten Einzelfragen, die viele Menschen bewegen, und den trockneren, technischen und übergreifenden Themen, mit denen sich fast nur die gewählten Vertreter beschäftigen. Dadurch würde man der Komplexität der kommunalen Demokratie nicht gerecht und die Arbeit in den Kommunalvertretungen verlöre sowohl für Kommunalpolitiker als auch für die Wählerinnen und Wähler ihren letzten Rest an Attraktivität.

Der SSW sieht einzelne Vorschläge in dem Gesetzentwurf der Volksinitiative, wie die Abstimmung über Kommunalsteuern sehr kritisch. Isolierte Entscheidungen über Hebesätze können tiefgreifende Konsequenzen für alle Bereiche einer Kommune haben, die im Rahmen eines Bürgerentscheids nicht berücksichtigt werden können. Eine Stimme für weniger Grundsteuer kann gleichzeitig ein Ja zu weniger Straßenreinigung, ein Nein zu mehr Kinderbetreuung oder die Erdrosselung des Kulturlebens bedeuten, ohne dass diese Gesamtabwägung im Rahmen des Bürgerentscheids möglich ist. Deshalb sind der direkten Demokratie auch Grenzen gesetzt.

Der Gesetzentwurf der Volksinitiative, der sehr viele konkrete Regelungen zu konkreten Punkten umfasst, zeigt selbst gerade, wie schwierig es ist, hochkomplizierte, vernetzte Sachverhalte mit einem einzelnen Kreuz angemessen zu bewerten. Insofern hoffen wir, dass es noch einen offenen Dialog zwischen Parteien und Initiatoren über die einzelnen Regelungen geben kann, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist und im Landtag beraten wird.“

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