Pressemitteilung · 04.09.2013 Vom Knickschutz profitieren alle

Zum Streit um die Knickverordnung und der anhängigen Klage dreier Landwirte vor dem OVG Schleswig erklärt der agrar- und umweltpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Ich will gewiss niemandem das Recht absprechen, gegen Verordnungen mit denen man nicht einverstanden ist, Beschwerde einzulegen. 

Jedoch: Wenn man ehrlich ist, stellt der Knickschutz eine win-win-Situation her. Denn die die vorgeschlagenen Schutzstreifen sind als Vorrangsfläche im Sinne der EU-Vorgaben voll anrechenbar. Dies hat mit Enteignung also nichts zu tun. 

Zur Wahrheit gehört auch, dass Jahrzehnte der Appelle von Politik und Umweltschutz, die Knicks besser vor den Schäden intensiver Landbewirtschaftung zu bewahren, vielerorts nicht eingehalten wurden. Deshalb steht es heute teilweise sehr schlecht um die schleswig-holsteinischen Knicks. Und deshalb ist es richtig, einen Schutzstreifen einzurichten und das seitliche Einkürzen der Knicks einzudämmen. 

Wer mich kennt, weiß: Ich nehme jedes Gegenargument ernst. Wenn der Bauernverband uns jedoch vorrechnet, die Summe der Saumstreifen entspräche einer Fläche von 50 landwirtschaftlichen Betrieben, dann ist das schlicht unseriös. 

Es geht hier nicht um die Stilllegung von Betrieben, wie das Zahlenspiel suggeriert. Es geht darum, dass ein Landwirt auf die Bewirtschaftung eines kleinen Streifens von 50 Zentimetern Breite verzichtet, um ein Biotop zu schützen, dass tausenden Tier- und Pflanzenarten eine Heimat bietet und zudem vor Wind und Wetter schützt. 

Die Einrichtung eines Saumstreifens ist mit Abstand der für Landwirte kleinstmögliche und für die Natur bestmögliche Eingriff, um die EU-Vorgaben zum Greening einzuhalten. Die Alternative wäre Stilllegung von Flächen. 

Von daher sollte man eigentlich meinen, dass Politik und Landwirtschaft in dieser Sache Hand in Hand gehen können.  

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