Pressemitteilung · 14.09.2010 Wahltermin: Es geht um politischen Willen und nicht um juristische Haarspaltereien

Zur heutigen Debatte über das Gutachten des wissenschaftlichen Dienst des Landtages zu einem möglichen Wahltermin erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Silke Hinrichsen:

„Das Landesverfassungsgericht hat sein Urteil an den Regelungen für eine Wiederholungswahl orientiert. Es hat dem Landtag lediglich deshalb eine längere Frist bis zu den Neuwahlen eingeräumt, weil das Parlament erst ein neues verfassungsgemäßes Wahlgesetz beschließen muss.Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist und die Wahlkreise neu geschnitten sind, muss die Landesregierung zügig Neuwahlen ausschreiben. Wann Schleswig-Holstein einen neuen Landtag wählt, hängt vom politischen Willen ab und nicht von juristischen Haarspaltereien. Deshalb befreit auch dieses Gutachten die CDU und die FDP nicht aus der Verantwortung, den Weg für schnelle Neuwahlen im kommenden Jahr frei zu machen. Die Zeit reicht allemal aus.“

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Zur von der Landesregierung angekündigten Bundesratsinitiative zur Verankerung nationaler Minderheiten in das Grundgesetz, erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Zum heutigen Bericht der Landesregierung und der anschließenden Beratung im Sozialausschuss über den Umsetzungsstand des Demenzplans erklärt der SSW-Abgeordnete Michael Schunck:

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