Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 29.09.2005 Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein

Der SSW hat es sich seinerzeit nicht leicht gemacht, als er in der letzten Legislaturperiode sowohl den rot/grünen als auch den schwarzen Entwurf eines Waldgesetzes abgelehnt hat. Denn wir hatten aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken beiden Entwürfen zuzustimmen.

Einer der Gründe, weshalb wir dem rot-grünen Entwurf seinerzeit nicht zustimmen konnten, war die Aufweichung des Betretungsrechts. Nebenbei bemerkt wurde dies auch von der FDP abgelehnt. Daher wundert es nun doch, dass im vorliegenden FDP-Entwurf die Betretungsregelung für den Staatswald übernommen wird. Zwar mit der Einschränkung, dass dies nur zur Tageszeit erlaubt ist und sofern es keine anderen Rechtsvorschriften gibt, aber generell wird es, wenn es nach der FDP geht, im Staatswald künftig möglich sein, den Waldweg zu verlassen. Aber die FDP hat hier noch eine weitere Ausnahme, in ihrem Entwurf eingebaut. Denn das Betretungsrecht soll in Körperschafts- und Privatwäldern keine Anwendung finden. Daher frage ich mich, wie man sich von Seiten der FDP den praktischen Umgang vorstellt. Denn wie soll der geneigten Waldspaziergänger wissen, ob er sich gerade im Staatswald oder im Privatwald befindet.

Generell hält der SSW an seiner Meinung fest, das Betretungsrecht für Schleswig-Holsteinische Wälder nicht zu öffnen. Wir haben in Schleswig-Holstein eine Waldfläche von rund 9 Prozent und sind damit das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Daher haben wir eine besondere Verantwortung für den Wald und wir können uns nicht mit waldreichen Ländern wie Bayern oder Hessen vergleichen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Betretungsrecht wird aus Sicht des SSW nur zur Verwirrung beitragen.

Ein weiterer Punkt, den wir aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch sehen, ist die Aufstockung durch standortgerechte Baumarten. Hier halten wir den im gelten Gesetz geltenden Vorrang der Naturverjüngung standortheimischer Baumarten aus ökologischer Sicht für sinnvoller.

Aber aus Sicht des SSW hat der Gesetzentwurf auch Punkte, die wir durchaus mittragen können. Wir befürworten, dass Entschädigungen an die Waldbesitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte zu zahlen sind, wenn ihr Wald zu Schutzwald erklärt wird und es dadurch zu einer Wertminderung des Grundstücks kommt oder es gar zu Eintragseinbußen kommt. Diese Entschädigung ist durchaus sinnvoll angelegt, da wir nur über entsprechende Anreize das Verständnis für derartige Ausweisungen schaffen können. Die Erfahrungen, die wir beispielsweise mit dem Vertragsnaturschutz gemacht haben, bestätigen dies.

Insbesondere begrüßen wir aber, dass die FDP in ihrem Gesetzentwurf regelt, den Staatswald als Regiebetrieb zu bewirtschaften. Hiermit schafft die FDP rechtliche Sicherheit, für die Bewirtschaftungsform des Staatswaldes, denn eine Privatisierung der Landesforsten wird somit ausgeschlossen. Mit der jetzigen Regelung - dem Sondervermögen Wald – hat die rot/grüne Landesregierung seinerzeit etwas im letzten Moment durchgedrückt, was zu erheblichen Verunsicherungen bei den betroffenen Arbeitnehmern geführt hat. Wir wollen weiter die staatliche Verantwortung für den Wald stärken und lehnen schon aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus eine Privatisierung des Landeswaldes und seiner Verwaltung ab.

Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss und gehe davon aus, dass wir im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens zum vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit haben werden, auch zum letzt genannten Punkt mehr Informationen zu bekommen.

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