Pressemitteilung · 06.03.2017 Wenn man keine Ahnung hat…

Zur Pressemitteilung des CDU-Abgeordneten Hans-Jörn Arp zur Forderung des SSW nach einem LKW-Überholverbot erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag:

Der ausgewiesene Verkehrsexperte der CDU-Fraktion sollte sich zumindest mit den grundlegenden Gesetzen und Vorschriften vertraut machen, bevor er reflexartig über Dinge in Rage gerät, von denen er augenscheinlich keine Ahnung hat.

Die Behauptung Hans-Jörn Arps, über ein LKW-Überholverbot würde der Bund entscheiden, ist schlicht Unsinn. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung liegt ausschließlich in der Kompetenz der Länder und ihrer Straßenbehörden. Dies hätte Herr Arp im Grundgesetz nachlesen können. 

Der Bund stellt lediglich den gesetzlichen Rahmen in Form von Verwaltungsvorschriften zur Verfügung. So auch beim Zeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen). Und wenn Herr Arp sich eine Minute mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift auseinandergesetzt hätte, dann wüsste er, dass der rechtliche Rahmen für Überholverbote sehr weit gefasst ist. Selbst für eine kleine Partei. 

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