Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 19.02.2014 Wir ermöglichen die mehrmalige Wiederwahl des Datenschutzbeauftragten und stärken so seine Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit im Kopf folgt der Unabhängigkeit im Amt. Dieser Zusammenhang ist zwar eine Binsenweisheit, nichtsdestotrotz hat er ihre Berechtigung; gerade und im besonderen Maße für die Beauftragten. Ihre Unabhängigkeit nutzt unserer Arbeit, weil nur unabhängige Berater den demokratischen Beratungsprozess befördern. Abhängige Berater, die von einer Partei oder einer Lobby finanziert oder anderweitig abhängen, sind unfrei in ihrem Denken und Urteilen. Sie sind einseitig. Unabhängigkeit ist aber das A und O eines Beauftragten. Darum setzt sich der SSW vehement und seit Jahren für die Unabhängigkeit der Beauftragten ein.
Bei der Einrichtung des Datenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein hatte sich wohl niemand vorstellen können, dass bereits zehn Jahre später die mobile Nutzung des Internets zum Leben dazu gehört. Elektronische Daten bestimmen unseren Alltag und unsere Kommunikation in ungeheurem Ausmaß. Je mehr aber die elektronische Datenerfassung und Datenspeicherung vordringt, also zur Normalität wird, desto wichtiger ist die Unabhängigkeit derjenigen Institutionen, die für den Datenschutz zuständig sind. Tatsächlich halten die Gesetzgeber mit den neuen technischen Möglichkeiten kaum Schritt. Die politischen Beratungszyklen sind länger als manche Netzphänomene. Gerade dieser Schnelllebigkeit müssen die Nutzer auf einen weitegehend sicheren Umgang mit ihren Daten vertrauen können.
Ob Rathaus oder Kfz-Zulassungsbehörde: inzwischen können Bürgerinnen und Bürger viele Anfragen per Mail stellen, in Datenbanken die Entscheidungen der Gemeindevertretung in den entsprechenden Protokollen nachschlagen oder sich barrierefrei informieren. Der elektronische Datenaustausch erleichtert und beschleunigt den Austausch zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürger; aber eben immer unter Einhaltung modernen Datenschutzes. Das ist ein Vorbild auch für kommerzielle Anbieter. Auf diese Weise sichert der Datenschutz letztlich die demokratischen Rechte unserer Gesellschaft. Dabei bedient er sich dabei der Expertise des Beauftragten für den Datenschutz, der völlig unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und politischen Opportunitäten berät.

Der Landesdatenschutzbeauftragte muss seine Unabhängigkeit wirklich niemandem unter Beweis stellen. Seine Einsprüche unter anderem gegen die Sammelwut von Facebook haben ihm und seiner Behörde nicht nur bundesweit, sondern, man kann es ruhig sagen, europaweit Anerkennung gebracht. Die Folgen dieser Unabhängigkeit sind unumstritten, aber politisch genau so gewollt und gesetzlich festgelegt. Der Datenschutz ist in Schleswig-Holstein durch das Landesdatenschutzgesetz geregelt.

Wir haben zuletzt im Sommer 2011 hier im Landtag über dieses Gesetz beraten und es zur Abwendung einer europäischen Klage geändert. Die Berücksichtigung der Expertenmeinungen im Zuge der Anhörung hat uns ein modernes Datenschutzgesetz beschert. Mit einer kleinen Einschränkung: schon damals hat der SSW darauf hingewiesen, dass im Zuge der Neufassung und Reform die Ungleichheit gegenüber den anderen Beauftragten behoben werden sollte. Der SSW hat damals im Plenum darauf hingewiesen, dass bei den Beauftragten für soziale Angelegenheiten und dem Flüchtlingsbeauftragten eine Wiederwahl mehrmals zulässig sein kann. Das sollte auch für den Landesbeauftragten für Datenschutz gelten, der bei der damaligen Regierung wegen Unbotmäßigkeit in Ungnade gefallen war.
Was damals keine Mehrheit fand, soll heute nachgeholt werden. Wir ermöglichen die mehrmalige Wiederwahl des Beauftragten, harmonisieren in diesem Sinne das Beauftragtenwesen des Landes Schleswig-Holstein und stärken so seine Unabhängigkeit.

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