Rede · Lars Harms · 27.04.2018 Wir müssen Datenschutz und digitale Gesellschaft zusammen bringen

Lars Harms zu TOP 3 - Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts

„Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade nach den letzten Datenskandalen wird zunehmend klar, dass Daten zu leicht verfügbar sind. Andererseits gibt es den Anspruch der Bürger, dass Verwaltung viel Digitaler arbeitet als bisher. Da sind einige andere Länder in Skandinavien und im Baltikum weit voraus.“

Die Zeit drängt. Das ist bei komplizierten Verfahren immer besonders unerfreulich. Unter Zeitdruck werden schließlich nicht zwangsläufig die besten Ergebnisse erzielt. Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hat in seiner Stellungnahme aber klipp und klar gesagt: „Sollte das Landesdatenschutzrecht nicht bis zum 25.05.2018 an die Maßgaben der Datenschutzverordnung angepasst werden, so würde dann ein unionsrechtswidriger Rechtszustand eintreten.“ Darum auch noch die Ausschusssitzung während dieser Landtagstagung. 

Ehrlicherweise muss man einräumen, dass trotz gründlicher Beratung noch Unklarheiten bestehen. Wie werden die Kommunen beispielweise die Auflage, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, umsetzen? Werden es die Kommunen bei einer Benennung belassen oder eine umfangreiche Schulung und eine gute sachliche und personelle Ausstattung mit der Aufgabe verknüpfen? Das wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Wie wird sich der Verwaltungsaufwand tatsächlich entwickeln? Das ist gerade für die kleinen Kommunen sehr wichtig. Wie wird den Mischverwaltungen der Übergang gelingen? Alles das sind Aspekte einer übergeordneten Frage: Wie praxistauglich ist das Gesetz? Die kommunalen Landesverbände haben in der Anhörung um eine möglichst schlanke Umsetzung europäischer Vorgaben gebeten. So ganz ist das ja nicht gelungen, was aber auch an der komplizierten Materie an sich liegt.

Ich halte es durchaus für ein Problem, dass Datenschutzrichtlinien so kompliziert sind und immer komplizierter werden. Datenschutz darf nicht die Angelegenheit von Fachleuten sein, denn der Datenverkehr ist inzwischen allgegenwärtig und hat alle Lebensbereiche durchdrungen; bis weit hinein in die Privatsphäre. Gerade darum ist ein sorgfältiger Umgang mit Daten, ihrer Archivierung und ihrer Verknüpfung zentral für die demokratische Gesellschaft und muss klar und einfach geregelt sein. Nur auf diese Weise kann es gelingen, dass der sorgsame Umgang mit Daten zum Alltag gehört; das gilt in besonderem Maße für die öffentliche Verwaltung. Der Staat muss äußerst sorgsam mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger umgehen. Er hat da eine besondere Verpflichtung und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Der Landtag hat als Verfassungsorgan wiederum eine besondere Stellung; und ich bin davon überzeugt, dass die Abgeordneten sich dieser besonderen Stellung bewusst sind, denn der Landtag hat als Verfassungsorgan eine besondere Stellung. Dieser besonderen Stellung kommen auch die Änderungsvorschläge der Koalition nach.

In ähnlicher Lage sind Journalisten. Sie sollten einerseits ihre Quellen offenlegen, um Gerüchten keinen Vorschub zu leisten, andererseits müssen sie die Anonymität von Tippgebern garantieren. Ansonsten können sie gar nicht mehr recherchieren. Das ist ein schmaler Grat. Gut, dass im vorliegenden Gesetz dem Schutz der Pressefreiheit eine höhere Bedeutung eingeräumt wird als dem Datenschutzrecht. Schleswig-Holstein stellt klar, dass die Datenschutzrichtlinien auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken keine Anwendung finden und es wird weiterhin so sein, dass das ULD keine Aufsichtsbehörde für die Presseorgane und Journalisten ist. Das ULD ist nur im Bereich der öffentlichen Verwaltung Aufsichtsbehörde. Wir haben damit dafür gesorgt, dass die Pressefreiheit nicht unter dem Banner des Datenschutzes hinterrücks ausgehebelt wird.

Problematisch sehen wir nur, dass die Leitung des ULD mit einer Karenzzeit belegt werden soll. Neben rechtlichen Bedenken meinen wir, dass hier dann doch weit über das Ziel hinausgeschossen wird. Für eine Karenzzeit für Minister kann man ja noch argumentieren, weil diese politische Rahmenbedingungen per Gesetzgebung beeinflussen können. Beim ULD ist das aber nicht so und deshalb braucht es diese Karenzzeit nicht.

Uns ist es bisher nicht gelungen, den Datenschutz so zu formulieren, dass er einer digitalen Verwaltung grundsätzlich nicht im Weg steht. Dataport hat meines Erachtens zu Recht bemängelt, dass neue Verfahrensanforderungen im vorliegenden Ländergesetz einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Norden teilweise behindern.  Vielleicht sollten wir auch noch einmal in naher Zukunft überprüfen, inwieweit sich eine stärkere Harmonisierung umsetzen lässt.

Datenschutz ist ein hohes Gut. Gerade nach den letzten Datenskandalen wird zunehmend klar, dass Daten zu leicht verfügbar sind. Andererseits gibt es den Anspruch der Bürger, dass Verwaltung viel Digitaler arbeitet als bisher. Da sind einige andere Länder in Skandinavien und im Baltikum weit voraus. Allerdings muss man dann auch offen für eine erweiterte Nutzung von Daten sein. Dann geht es weniger um Datenschutz als um Datensicherheit. Das Gesetz setzt die heutige Rechtslage um, aber es löst noch nicht die allgemeine politische Frage, wie digital unsere Gesellschaft in Zukunft funktionieren soll. Hier brauchen wir noch weitere politische Debatten.

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