Rede · Sybilla Nitsch · 22.02.2023 Mehr Überwachung im ÖPNV: Wir müssen zwischen Sicherheit und Persönlichkeitsrechten abwägen

„Eine pauschale Ausweitung der Videoüberwachung greift unseres Erachtens den Ergebnissen einer Konferenz vor. Für den SSW sage ich, eine Videoüberwachung, ob in Bussen, Zügen oder Bahnhöfen, sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen."

Sybilla Nitsch zu TOP 27 - Sicherheit im ÖPNV erhöhen Drs. 20/708
 
Der Schock und die Fassungslosigkeit über die Bluttat im Regionalexpress vom 25. Januar sitzt immer noch tief.
Die Aufarbeitungen der Geschehnisse laufen auf unterschiedlichsten Ebenen. Und die Frage bleibt, wie es überhaupt dazukommen konnte und wie sie hätte verhindert werden können. Dazu reiht sich die Frage ein, wie es um die Sicherheit in unserem ÖPNV steht. Unmittelbar nach der Tat, kritisierte die GdP die mangelnde Sicherheit an Bahnhöfen. Es fehle an entsprechender Technik, an angemessener Beleuchtung, um Gefahrenpunkte rechtzeitig zu erkennen und es fehlt an Sicherheitskräften bei der Bundespolizei sowie bei der DB-Sicherheit. 
Die Koalition bittet nun die Landesregierung, zu einer Konferenz einzuladen zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV und um die Ergebnisse in einem Konzept zusammenzuführen. Eine solche Konferenz halten auch wir vom SSW für sinnvoll, damit wir uns ein Bild davon machen können, wie es um die Sicherheit im ÖPNV bestellt ist und welche Möglichkeiten es gibt, um nachzubessern. Dies sollte aber kein Alleingang des Landes Schleswig-Holstein sein. Unsere ÖPNV-Verkehre sind eng verknüpft mit unseren Nachbarn und es gilt daher gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Alleingänge helfen nicht weiter.
Die Debatte in Sachen Videoüberwachung in Zügen führen wir nicht zum ersten Mal. Doch zum ersten Mal führen wir so eine Debatte hier im Landtag, die geprägt ist, von einem brutalen Ereignis, das gerade einen Monat zurück liegt. Das mag dazu verleiten, drastische Maßnahmen zu fordern, denen wir so vorher nicht zugestimmt hätten. 
Eine pauschale Ausweitung der Videoüberwachung greift unseres Erachtens den Ergebnissen einer Konferenz vor. Für den SSW sage ich, eine Videoüberwachung, ob in Bussen, Zügen oder Bahnhöfen, sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen. Zugegeben, dieser Einwand ist im Lichte der Geschehnisse, auch für uns nicht einfach. Aber wir halten wir es für voreilig, bereits im Vorfeld eine solche pauschale Ausweitung der Videoüberwachung in die Debatte zu bringen. Wir müssen uns immer wieder im Klaren darüber sein, dass die Beobachtung von Personen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Das Filmen und die Aufzeichnung von Personen, im öffentlichen oder nicht öffentlichen Raum, stellen einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Daher ist eine Videoüberwachung immer geknüpft an die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Dazu gehören auch die Fragen; wer ist verantwortlich für die Speicherung der Daten, über welchen Zeitraum werden die Daten gespeichert und wer hat Zugriffsrecht auf die Daten? 
Auf der anderen Seite geht es bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen auch um das Schutzbedürfnis der Menschen und um Aufklärung von Verbrechen. Das bedeutet, wir befinden uns hier in einem politischen Abwägungsprozess. 
Nun ist den Medien zu entnehmen, dass der Hamburger Innensenator, Andy Grote, bereits angekündigt hat, im Regional- und Fernverkehr die Videoüberwachung als „Standard“ einzuführen. IT-Systeme sollen demnach bei „auffälligen Bewegungsmustern“ oder „bestimmten Körperhaltungen“ Warnhinweise geben. Werden dort bereits Fakten geschaffen oder inwieweit ist das mit Schleswig-Holstein abgestimmt? Als SSW halten wir es ausdrücklich für sehr wichtig die Thematik der „Angsträume“ bei einer Konferenz aufzugreifen. 
Eine repräsentative Studie von 2022 ergab, dass Frauen sich überdurchschnittlich unsicher fühlen in Räumen die durch z.B. fehlende Beleuchtung zu Angsträumen werden. Bei der Ausgestaltung müsste auf verschiedene Aspekte geachtet werden, wie Ausleuchtung und freie Sichtachsen, das raten Experten schon seit Jahren. 
Neben den im Antrag formulierten Forderungen, sollten auch andere Sicherheitsaspekte teil einer solchen Konferenz sein. Es geht darum, vorsätzliche Handlungen wie Vandalismus oder Gewalttaten einzudämmen. Hierzu braucht es Sicherheits- und Zusammenarbeitskonzepte zwischen Polizei und der DB-Sicherheit, auch in Form von Schulungen und Weiterbildungen für Sicherheit und Deeskalation. Aber alle Maßnahmen sind nur so gut, wie sie vor Ort auch umgesetzt werden. Soll heißen, neben den technischen und rechtlichen Möglichkeiten, ist es aus Sicht des SSW unerlässlich das Sicherheitspersonal bei der Bundespolizei und DB-Sicherheit zu erhöhen.
Die zu beachtenden Punkte sind durchaus wichtig für die Diskussion auf der geforderten Konferenz, wir hätten uns aber eine offenere Zielsetzung gewünscht. Daher werden wir uns zu dem vorliegenden Antrag enthalten.

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