Rede · Lars Harms · 27.08.2020 Wir wollen bei der Wasserrettung eine von allen getragene Lösung finden

„Wir legen gemeinsam mit den Jamaikafraktionen einen Vorschlag vor, von dem wir überzeugt sind, dass er die Lösung sein kann.“

Lars Harms zu TOP 14+18 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen (Drs. 19/2420 & 19/2345)

Heute legen wir Ihnen in erster Lesung einen Entwurf für ein Badesicherheitsgesetz vor, dass die Kompetenzen und Strukturen der einzelnen Beteiligten besser strukturieren soll. Der Gesetzentwurf ist somit nicht als Kritik an der Arbeit der Beteiligten zu verstehen, sondern vielmehr als Hilfestellung für die Beteiligten. Dabei geht es zu allererst darum, die verwaltungsmäßigen Strukturen so aufzustellen, dass sie nicht mehr als Hindernis von den Beteiligten angesehen werden. Dabei muss man allerdings ehrlich sagen, dass es scheint, als ob jeder in diesem Bereich sehr genau auf seinen Claim achtet und bei aller guten Zusammenarbeit vor Ort, scheinen die einzelnen beteiligten Verbände doch eher misstrauisch aufeinander zu sein. Das hat womöglich dazu geführt, dass wir schon in der letzten Wahlperiode nicht in der Lage waren, hier den Knoten durchzuschlagen. Umso mehr freut es mich, dass es uns gemeinsam mit den Jamaikafraktionen gelungen ist, hier einen gemeinsamen Aufschlag zu wagen, von dem wir überzeugt sind, dass er die Lösung sein kann.
Nun haben wir alle durch den Landesfeuerwehrverband eine weitere Diskussionsgrundlage zugesandt bekommen. Gedacht war es als Anstoß für die Debatte in den Ausschüssen, die ja noch ansteht. Die Sozialdemokraten haben nun dieses Diskussionspapier eins zu eins als Gesetzentwurf eingebracht, so dass dieser nun schon kein Arbeitsentwurf mehr ist, wie es sich die Feuerwehr und womöglich auch die beteiligten kommunalen Spitzenverbände gedacht haben, sondern ein offizieller Gesetzentwurf. Ob das klug und im Sinne der Beteiligten war, werden wir in den Beratungen sehen. 
Betrachtet man beide Gesetzentwürfe, so gibt es in vielen Einzelpunkten kaum bis gar keine Unterschiede. Insbesondere, dass Gelder des Katastrophenschutzes und aus der Feuerschutzsteuer nicht entnommen werden sollen, steht in beiden Gesetzentwürfen. Die größte Angst der Feuerwehr ist damit genommen. Und auch, dass gemeindliche Aufgaben in diesem Bereich gemeinsam bewältigt werden können und dass sogar die Wasserrettung von gemeindlichen Küsten und Küstenabschnitten des Landes gemeinsam an eine einzige Organisation übertragen werden können, steht ebenfalls in beiden Gesetzentwürfen. Das ist bisher zumindest administrativ ein größeres Problem gewesen und in den Ausschussberatungen müssen wir noch schauen, ob auch dann, wenn es eine gemeindliche Grenze gibt und auf der Seite der Nachbargemeinde jemand anderes zuständig ist, trotzdem unbürokratisch Hilfeleistungen miteinander abgerechnet werden können, wenn man nicht auf seiner Seite der Gemeindegrenzen tätig war. Über allem muss schließlich die schnelle Hilfe stehen.
Ein gravierender Unterschied der Gesetzentwürfe scheint aber die grundsätzliche Stellung aller Rettungsorganisationen zu sein, wie es auch die DLRG sieht, die uns ja nun auch schon angeschrieben hat. In unserem gemeinsamen Gesetzentwurf ist klar, dass in einer Notsituation alle Rettungseinheiten gleichberechtigt informiert und eingebunden werden müssen. Wir haben das als Grundsatz so festgelegt und das erscheint mir auch immer noch richtig so. Der andere Gesetzentwurf macht hier wieder einen Unterschied zwischen den Feuerwehren auf der einen Seite und den Beauftragten auf der anderen Seite. Der Unterschied ist nur so zu erklären, dass per Gesetz schon ausgeschlossen werden soll, dass andere als die Feuerwehren in einem Gemeindegebiet mit der Wasserrettung beauftragt werden. Ich weiß gar nicht, ob diese Befürchtung überhaupt realistisch ist. Aber sollte im Einzelfall die Beauftragung einer anderen Organisation für mehr Sicherheit im Badewesen sorgen können, dann finde ich, sollte dies auch geschehen. Schließlich sind wir nicht einzelnen Organisationen, sondern den Menschen gegenüber verpflichtet, die bestmöglich geschützt werden sollen.
Die Beratungen im Ausschuss sollten wir nutzen, weiter mit allen an der Wasserrettung Beteiligten im Gespräch zu bleiben und dann hoffentlich gemeinsam eine von allen getragene Lösung zu finden. 

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