Rede · 14.12.2007 Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstruktur


Mit dem Ziel, die Leistungsstärke und die Zukunftsfähigkeit der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern, stieß die Landesregierung letztes Jahr eine Strukturreform der Amtsgerichte an. Die Umsetzung dieser Reform stieß seinerzeit nicht nur bei der Opposition auf heftige Kritik; auch viele Fachleute sprachen sich dagegen aus. Doch die Landesregierung zeigte sich beratungsresistent und ging ihren Weg stur weiter.

Ein Punkt, der aus Sicht der Landesregierung für eine Amtsgerichtsstrukturreform sprach, war natürlich auch der finanzielle Aspekt. Zwar wurde dieser Aspekt nicht in den Vordergrund der Argumentation gestellt, er wurde aber mit herangezogen. Mit der Strukturreform sollen Amtsgerichte zusammengelegt und ihre Anzahl insgesamt reduziert werden. Durch diese Fusionen sollen insbesondere Neben- und Bewirtschaftungskosten gesenkt und Mieten für Liegenschaften eingespart werden. Ebenso sollen Einsparungen beim Personal im Bereich des einfachen Dienstes erzielt werden.

Wenn wir aber etwas gelernt haben, dann, dass Fusionen immer erst einmal Geld kosten und keine Einspareffekte erbringen. Derartige Strukturreformen bedingen, dass neue Liegenschaften anzumieten sind und erhebliche Investitionen getätigt werden müssen.

Die von der Landesregierung zu Grunde gelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung war auf einen Zeitraum von 2o und 50 Jahren angelegt - was absolut unüblich ist. Diesen Berechnungen konnten wir bereits in den Debatten zur Amtsgerichtsstruktur nichts abgewinnen, da die dort genannten Einsparungen für uns nicht ersichtlich waren. Für den SSW steht fest: Es wird dabei „Spitz auf Knopf“ schön gerechnet, indem unrealistische Zeiträume zu Grunde gelegt werden.
Und nun, ein Jahr später, holt uns die Wirklichkeit ein. Ein Planungsfehler beim Ausbau des Amtsgerichts Lübeck erfordert einen Nachtrag von 1,8 Mio. €. Die Schätzungen, die für den Umbau des Lübecker Amtsgerichts zu Grunde gelegt wurden, waren seinerzeit auch Teil der Kostenschätzung der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Wenn wir die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Landesregierung für 20 Jahre zu Grunde legen, können wir feststellen, dass sich mit den Mehrausgaben von 1,8 Mio. € der erwartete Spareffekt mehr als halbiert hat. Innerhalb von nur einem Jahr, ist die erhoffte Einsparung von 3,5 Mio. € auf nur noch 1,7 Mio. € geschmolzen – wer weiß was im Laufe der nächsten 19 Jahre noch auf uns zukommt.

Mit anderen Worten: Wenn die Landesregierung Reformkonzepte vorgelegt, erwarten wir, dass diese dann auch zu Ende durchdacht sind. - Was hier eben nicht der Fall gewesen ist - und nun überrascht uns ein Planungsfehler. Aber die Wirtschaftlichkeit ist laut Justizministerium immer noch gegeben – ich füge hinzu für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren. Welche Überraschungseier uns noch erwarten, lasse ich dahingestellt.

Abschließend bleibt für uns dennoch festzuhalten: Die begonnene Reform muss weiter umgesetzt werden. Alles andere wäre inkonsequent und gegenüber den Standorten, wo die Reform bereits durchgeführt wurde, nicht zu rechtfertigen.

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