Rede · Jette Waldinger-Thiering · 27.10.2021 Wohnraum für Studierende ist Aufgabe der Landesregierung

„Wenn der Markt für studentischen Wohnraum so überstrapaziert ist, wie wir es seit Jahren kennen, dann ist es die Aufgabe der Landesregierung, hier mit klugen Konzepten und viel Handlungswillen einzugreifen.“

Presseinformation

Kiel, den 27.10.2021

Es gilt das gesprochene Wort


Jette Waldinger Thiering zu TOP 15 - Studentischer Wohnraum in Schleswig-Holstein (Drs. 19/3143)

Zu Beginn des Wintersemesters wiederholt sich der Kreislauf der Wohnungssuche für Studierende. In den neuen Wohnort fahren, Wohnungssuche in Zeitungen, Zimmersuche in Internetportalen, das schwarze Brett an der Mensa. 
Herumfragen, ob nicht doch irgendwer irgendwen kennt, der oder die noch ein Zimmer frei hat. Studierende erzählen mir Jahr für Jahr, wie viele Bewerbungsgespräche sie führen, bis sie endlich eine Bleibe finden. 20 ist da keine ungewöhnliche Zahl.  

Umso mehr Glück haben diejenigen, die ein Zimmer in einem Wohnheim des Studentenwerks finden konnten. Und um diese geht es uns heute. 
Wenn der Markt für studentischen Wohnraum so überstrapaziert ist, wie wir es seit Jahren kennen, dann ist es die Aufgabe der Landesregierung, hier mit klugen Konzepten und viel Handlungswillen einzugreifen. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, für deutlich mehr Wohnraum für Studierende zu sorgen. 

Wir haben mit unserer Großen Anfrage erfahren wollen, was denn nun eigentlich in dieser Legislatur passiert ist, um die Wohnraumsituation zu verbessern. 
Die Anzahl der Studierenden in Schleswig-Holstein ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gestiegen. Von 57.410 Studierenden im Wintersemester 2015/2016 bis hin zu 65.110 Studierenden im Wintersemester 2019/2020. Das sind für sich genommen Zahlen, über die ich mich sehr freue. 
Das heißt natürlich aber auch, dass deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung stehen muss. 

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung festgehalten, dass innerhalb der Legislaturperiode bis zu 650 weitere Wohnheimplätze geschaffen werden. Die Unterbringungsquote von Studierenden in Wohnheimen liegt landesweit bei ca. 6% und könnte so vielleicht um eine Kommastelle steigen. 
3.135 Wohnheimplätze haben wir jetzt, 421 sind in Planung.
Der Eigenanspruch war also schon nicht besonders groß. 

Etwas verwundert bin ich über die Auskunft auf unsere Frage, wie viele Studierende sich derzeit auf der Warteliste für Plätze an Wohnheimen des Studentenwerks befinden.
Mit Stand 31.08.2021 befänden sich laut Landesregierung keine Studierenden auf einer Warteliste für einen Wohnheimplatz. 
Der NDR hingegen veröffentlichte ebenfalls am 31.08.2021 einen Artikel zur Wohnungsnot bei Studierenden in Schleswig-Holstein. 
Für die Wohnheime des Studentenwerks stehen in ganz Schleswig-Holstein derzeit knapp 1.280 Menschen auf den Wartelisten: 482 in Kiel, 467 in Lübeck und 294 in Flensburg, heißt es hier. 
Vielleicht lässt sich das im Ausschuss später aufklären. 

Weitere Recherchen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind, betreffen Internationale Studierende. Sie stehen im Moment vor ganz besonderen Schwierigkeiten in der Wohnungssuche, die mit Corona und Quarantäneregelungen zusammenhängen. Da, wo es vor der Pandemie schon schwierig gewesen sei, geeigneten Wohnraum zu finden, braucht es nun weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Quarantäneaufenthalte, bevor die Studierenden ihre Zimmer beziehen dürfen. 
Hier empfehle ich noch einmal einen Blick in die Antworten, die wir von der Landesregierung erhalten haben: 
Frage 32: „Die meisten öffentlich geförderten Wohnheimträger haben kein gesondertes Kontingent für internationale Studierende.“

Soziale Kriterien in der Zimmervergabe könnten zwar berücksichtigt werden, hieß es im Bericht. Inwieweit das dann umgesetzt wird, kann aber niemand sagen. 
Hier lohnt sich der Blick nach Dänemark. Wer sich hier auf ein Zimmer im Wohnheim bewirbt, wird anhand eines transparenten Punktesystems eingestuft. Je weiter entfernt von der Studienstadt die Studierenden wohnen, desto mehr Punkte gibt es. Und das ist auch sinnvoll. Alles andere stellt unangemessene Barrieren da, die sich unsere Universitäten nicht leisten sollten. 
Auch andere soziale Faktoren sollten aus Sicht des SSW festgeschrieben werden. Schwangerschaft könnte so ein Fall sein. Oder Krankheit und Behinderung. Aber das muss über eine Kann-Regelung hinaus gehen.  

Das Problem des Wohnraummangels für Studierende ist keines, welches wir alleine der derzeitigen Landesregierung ankreiden wollen. 
Diese Anfrage zeigt aber trotz ihrer niedrigen Seitenanzahl und teilweise etwas mysteriösen Zahlen, dass viel zu wenig in dieser Legislatur passiert ist. 

 

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