Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 11.10.2002 Zielvereinbarung zwischen MLR und Landwirtschaftkammer

Mit der Vorlage der Zielvereinbarung geht eine lange Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaftskammer und insbesondere über die Finanzierung der Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer zu Ende. In der Zielvereinbarung wird ganz klar festgelegt, dass die Landwirtschaftskammer bis zum Jahr 2005 jährlich knapp 3,6 Millionen Euro erhalten wird. Dies dient der Sicherung der Existenz der Landwirtschaftskammer und gibt ihr Planungssicherheit über einen mehrjährigen Zeitraum. Die gesamte Arbeit der Landwirtschaftskammer wird somit in Zukunft in ruhigerem Fahrwasser verlaufen. Ich glaube, dies wird auch inzwischen von der Landwirtschaftskammer so gesehen.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die durch das Land übertragenen Weisungsaufgaben und die Förderung von Qualitätsprodukten weiter finanziell vom Land getragen werden.

Erstmals in der Geschichte der landwirtschaftlichen Förderung haben sich das Land und die Landwirtschaftskammer auf gemeinsame Ziele verständigt. Das soll nicht heißen, dass man immer gegeneinander gearbeitet hätte. Aber es ist für mich ein Zeichen von Professionalität, wenn sich beide gemeinsam auf schriftlich fixierte Ziele einigen. Und diese Professionalität legen wir eben erst jetzt an den Tag. Ich verschweige allerdings auch nicht, dass hier vor allem die Landesregierung die treibende Kraft war.

Auf jeden Fall haben wir jetzt gemeinsame strategische Ziele, die dann immer wieder in konkrete operative Ziele münden. Dass sich die Wirtschafts- und Wettbewerbskraft der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des Gartenbaus verbessern soll, war nie umstritten. Genauso war man sich immer einig darüber, dass die Einkommensverhältnisse in der Agrarwirtschaft verbessert werden sollen und der ländliche Raum gestärkt werden soll. Interessant sind aber die letzten beiden strategischen Ziele, die vereinbart wurden.

Da ist zum einen der Wunsch nach der Verbesserung der Produktionsbedingungen in der Agrarwirtschaft. Es wird dabei darauf verwiesen, dass sich die Bedingungen ökologisch, sozial und ökonomisch verbessern sollen. Damit nimmt man bezug auf die Agenda 21, was in der Landwirtschaft noch immer nicht so verbreitet ist, wie wir uns das wünschen. Daher sehen wir gerade diesen Schritt als einen wichtigen Schritt von Landesregierung und Landwirtschaftskammer hin zu einer nachhaltigen Agrarwirtschaft. Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich.
Es wird zudem noch konkretisiert, dass die artgerechte Tierhaltung besondere Berücksichtigung finden soll. Hier werden wir wohl schon in der nächsten Zeit erfahren können, was sich aufgrund der Zielvereinbarung verbessern lässt. Aber ich denke in diesem Zusammenhang auch daran, dass diese Bestimmung auch der erste Schritt sein kann, hin zu einer vorurteilfreien Bewertung von Tierhaltungsformen. Ich nenne nur das Stichwort „Spaltenboden“. Vielleicht schaffen wir es, aufgrund der Tatsache, dass die Zielvereinbarung auch mit Leben gefüllt werden soll, endlich auch ideologische Grabenkämpfe zu beenden und die Frage der Spaltenböden vernünftig zu klären. Auf jeden Fall, freue ich mich darüber, dass die artgerechte Tierhaltung eine hervorgehobene Rolle in der Zielvereinbarung spielt.
Zum zweiten wird aber auch vereinbart, dass die Qualität und die Vielfalt von Lebensmitteln gesichert und verbessert werden soll. Ein frommer Wunsch, angesichts der letzten Lebensmittelskandale. Um so wichtiger ist es aber auch hier zu sagen, dass die Landesregierung und die Landwirtschaftskammer bei diesem Thema gemeinsam Flagge zeigen. Gerade, wenn ich an die Qualität von Lebensmitteln denke, habe ich das Gefühl, dass auch hier die Zielvereinbarung noch mit Leben gefüllt werden muss. Wenn hieran in Zukunft weiterhin gemeinsam gearbeitet wird, haben wir auch viel erreicht.

Ob sich allerdings die vielen Wünsche erfüllen, wird sich zeigen, wenn es um die Evaluation der eingeleiteten Maßnahmen geht. Wenn geprüft wird, inwieweit die Ziele auch wirklich eingehalten werden, wird sich zeigen, was die Zielvereinbarung wert ist. Dabei darf es nicht darum gehen, dass man darauf pocht, dass der der zahlt, auch die Musik bestellt. Sondern Landesregierung und Landwirtschaftskammer müssen versuchen, auch bei der Evaluation die Gemeinsamkeiten in den Vordergrund zu stellen und das Trennende dann nach und nach aufzuheben.

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