Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 12.11.2004 Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention

Die Geschichte des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter Konvention ist kurz erzählt: Ende 2002 hatte die UN Vollversammlung zur bestehenden UN- Anti- Folter- Konvention ein Zusatzprotokoll angenommen, welches bisher nicht von Deutschland unterschrieben wurde. Inhalt ist, dass sich die Vertragsstaaten dazu verpflichten, unabhängige Einrichtungen aufzubauen, die die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Land überprüfen sollen. Derartige Einrichtungen gibt es bisher nicht in Deutschland. Es gibt zwar Einrichtungen, die diese Aufgabe zum Teil erfüllen, aber die Unabhängigkeit, wie sie im Zusatzprotokoll verlangt wird, ist nicht gegeben.

Das jetzige Zusatzprotokoll beinhaltet das Konzept ein präventives Besuchssystem aufzubauen und nicht nur eins, welches nachträglich entscheidet. Das deutsche Institut für Menschenrechte hat deshalb eine Empfehlung herausgegeben, wie mit diesem Zusatzprotokoll umgegangen werden sollte, die wir auch unterstützen:

- eine klare politische Entscheidung für die Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Bundesrepublik.

- gleichzeitig einen Prozess zu initiieren , um einen effektiven nationalen Besuchsmechanismus auszugestalten, d.h. auch die bereits vorhandene System dem Protokoll anzupassen.

- frühzeitig Nichtregierungsorganisationen und andere Organisationen einzubeziehen.

- bei den Überlegungen zur Ausgestaltung sich mit anderen Ländern auszutauschen.

Diese Forderungen können wir nur unterstützen. Deshalb erhebt sich die Frage bei dem hier vorliegenden Antrag, warum erst nach Ratifizierung die Landesregierung konstruktiv an der Ausgestaltung der im Zusatzprotokoll beschriebenen Mechanismen mitzuwirken hat.

Aus unserer Sicht ist es notwendig schon jetzt mit der Unterstützung der Zielsetzung dieses Zusatzprotokolls anzufangen. Die bereits im Länderrecht vorhandenen Besuchssysteme sind schon heute auf die vom Zusatzprotokoll verlangten Mechanismen zu prüfen und diese vorhandenen Systeme bereits jetzt anzupassen. Dies hat dann als ersten Schritt bis zur Unterzeichnung des Protokolls doch eine unterstützende Wirkung, die wir heute schon als Politikerinnen und Politiker tun können, damit eine bessere Akzeptanz auftritt. Denn in vielen Bereichen haben wir schon Mechanismen aufgebaut, die jedoch nicht vollständig den Forderungen des Zusatzprotokolls entsprechen.

Das System regelmäßiger Besuche soll dazu dienen, Hilfestellungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten, um ggfs Missstände zu verhindern. Der Hinweis, dass in Deutschland nicht gefoltert wird, kann nicht dazu führen, dass deshalb das Protokoll nicht ratifiziert wird. Dieser Hinweis wird im übrigen auch von den Staaten vorgebracht, die auch heute von Deutschland als Folterstaaten genannt werden. Die Folterdebatte ist auch in Deutschland aufgetreten und es gab Stimmen, die gegebenenfalls in Ausnahmefällen Folter zu lassen wollten. Um genau diesem Eindruck entgegenzutreten, würde es sinnvoll sein, dies abgestimmte und durch die UN vorgeschlagenen Verfahren zu übernehmen.

Der Innenminister des Landes Schleswig- Holstein Herr Buß hat gerade im Oktober diesen Jahres erneut die Forderung der Innenminister der Länder wiederholt, diese Konvention zu ratifizieren. Damit ist die Landesregierung auf jeden Fall schon auf dem richtigen Weg.

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