Rede · 16.06.2004 Zusatzqualifikation “Landwirtschaft im Nebenerwerb”

Seit Jahren befindet sich unsere Landwirtschaft in einem strukturellen Wandel. Und wir wissen, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe generell abgenommen hat. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass immer weniger Betriebe immer größere Flächen bewirtschaften. Auf der anderen Seite ist die Zahl der nebenerwerblich geführten Betriebe in den letzten Jahren gleich geblieben. Dies ist allein auf die landwirtschaftlichen Strukturen in Schleswig-Holstein zurück zu führen. In anderen Bundesländern stellt sich die Entwicklung anders dar. Daher haben einige Bundesländer dies zum Anlass genommen, den Bereich der nebenerwerblichen Landwirtschaft explizit zu fördern. Es gibt Bundesländer, beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg in denen eine fachschulische Zusatzqualifikation „Landwirtschaft im Nebenerwerb“ angeboten wird.

Mit der Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzung will die CDU nun auch die Fachrichtung „Landwirtschaft im Nebenerwerb“ in Schleswig-Holstein stärken. Grundsätzlich halten wir daher diesen Antrag auch für lobenswert.

Nun kann man sich natürlich die Frage stellen, warum bieten wir in Schleswig-Holstein – als traditionelles Landwirtschaftsland – eine solche Zusatzqualifikation in dieser Form nicht an? Dem Agrarreport 2004 ist zu entnehmen, dass bei uns immerhin 42 % der landwirtschaftlichen Betriebe nebenerwerblich geführt werden. Damit weisen wir im Vergleich mit den alten Bundesländern den geringsten Anteil an nebenerwerblichen Betrieben auf.

Es dürfte dem Kollegen Ehlers aber durchaus bewusst sein, dass die schleswig-holsteinischen Strukturen nicht mit denen aus Bayern oder Baden-Württemberg vergleichbar sind. Dort ist der Anteil der nebenerwerblichen Landwirte wesentlich höher als in Schleswig-Holstein. Dies ist zwar bedauerlich für Bayern und Baden-Württemberg, es zeigt uns aber auch, dass die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein stark dasteht.

Wir wissen, dass der Beruf des Landwirtes mehr ist als Hühner füttern und Traktor­fahren. Er hat sich zu einem Beruf entwickelt, der eine hohe Qualifikation abverlangt. Heute Landwirt zu sein, bedeutet Verantwortung zu tragen für Natur und Umwelt. Landwirte müssen Kenntnisse aufweisen im Bereich der umweltgerechten Pflanzenproduktion, der artgerechten Tierhaltung und der modernen Unternehmensführung. Diese Kenntnisse sollten natürlich auch nebenerwebliche Landwirte aufweisen können.

Durch den Antrag der CDU kommt die Vermutung auf, dass es für nebenerwerbliche Landwirte in Schleswig-Holstein eine derartige Zusatzqualifikation nicht gibt. Dies stimmt so nicht. In Schleswig-Holstein – ich gebe zu, anders als in Bayern oder Baden-Württemberg – ist es möglich, sich Qualifikationen anzueignen, die diesem durchaus entsprechen.

Es werden Fortbildungsprogramme von Seiten der Landwirtschaftskammer angeboten und es gibt die Möglichkeit, sich in unseren Fachschulen für Landwirtschaft weiter zu qualifizieren. Dort wird im Rahmen eines einjährigen Vollzeitunterrichts die Ausbildung zum Betriebsleiter landwirtschaftlicher Unternehmen vermittelt, mit dem Abschluss zum staatlich geprüften Wirtschafter des Landbaus. Darüber hinaus ermöglicht § 40 Abs.2 des Berufsausbildungsgesetzes jemanden zur Abschlussprüfung zuzulassen, der die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen kann.

Wir können also feststellen, dass es durchaus Möglichkeiten in Schleswig-Holstein gibt, damit Landwirte im Nebenerwerb eine Abschlussprüfung im Beruf Landwirt absolvieren können. Jedoch müssen wir für Schleswig-Holstein feststellen, dass nebenerwerbliche Landwirte diese Möglichkeit nur im geringen Maße in Anspruch nehmen.

Die Frage stellt sich jedoch, wie sich die Landwirtschaft in Zukunft entwickelt, sobald die EU-Agrarreformen greifen. Daher scheint es uns durchaus sinnvoll, wenn wir uns in den Ausschussberatungen mit dem Vorschlag der CDU näher auseinandersetzen. Hierbei scheint es uns auch sinnvoll, wenn wir eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu diesem Thema bekommen könnten.

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