Pressemitteilung · 14.03.2016 Zuständigkeiten neu ordnen

Zur heutigen Anhörung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Anhörung im PUA hat gezeigt, dass ein Grundproblem der Kontrolle von Jugendheimen die verschiedenen sich überschneidenden Zuständigkeiten sind. In ein und demselben Jugendheim ist das örtliche Jugendamt für die einheimischen Jugendlichen zuständig. Ihre Mitbewohner aus anderen Regionen werden weiterhin vom entsendenden Jugendamt betreut, das teilweise hunderte Kilometer entfernt ist. Eine direkte Betreuung dieser Jugendlichen ist so nur schwer möglich. Die Betriebserlaubnis für Einrichtungen wird für die gesamte Einrichtung erteilt. Damit gibt es eine Landeszuständigkeit, eine Zuständigkeit des örtlichen Jugendamtes und jene des entsendenden Jugendamtes, deren Tätigkeiten aufwändig abgestimmt und koordiniert werden müssen. Diese verschiedenen Zuständigkeiten müssen gestrafft und besser aufeinander abgestimmt werden. 

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Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zur Aufgabenkritik in der Landesverwaltung (Drucksache 20/4120) erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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